75 Notfallzulassungen verbotener Neonicotinoide

  • Der stumme Frühling, er kommt: 75 Notfallzulassungen verbotener Neonicotinoide in Deutschland

    Nun kommen sie doch auch in Deutschland: In sieben Bundesländern wurden während des Jahreswechsels Notfallzulassungen verschiedener in Europa verbotener Neonicotinoide erteilt (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Reinland Pfalz, Nordrhein Westfahlen, Niedersachsen und Schleswig Holstein). Im Aufmerksamkeitsschatten der andauernden Corona-Krise hat die Bauernlobby ihr "weiter so wie bisher" durchgesetzt.

    Das ist einmal mehr ein erschütternder Vorgang der zeigt, daß wir Imker immer noch nicht gut genug organisiert sind. Es gelingt uns offensichtlich immer noch nicht, genügend Einfluss aufzubauen, um dieses bevorstehende und absehbare massenhafte Vergiften unserer Bienen zu verhindern.


    Auch wenn es unsere Bienen sind - es sind doch die Kulturflächen unserer Bauern, denen unsere Völker eine Ertragssteigerung im Raps von bis zu 25 Prozent je nach Aufstellungsart und Wetterverlauf bringen. Wann endlich wird es zu einer Kooperation zwischen Bauern und Imkern kommen?


    Dem Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. ist zu danken diesen Vorgang öffentlich gemacht zu haben. Wir publizieren hier den Offenen Brief und sowohl Adresse als auch Telefonnummer und Emailadresse der verantwortlichen Person im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nächste Woche sollten dort 1.000 Telefonanrufe und 100.000 Emails von uns Imkern eingehen, in denen wir deutlich machen: "Was den Bienen schadet muß vom Markt!" (Zitat von Julia Klöckner, Landwirtschaftsministerin). Ich bitte Euch hier mitzuwirken. Den offenen Brief kann jeder dort per Mail hinschicken. Hier ist er:

    Nun kommen sie doch auch in Deutschland: In sieben Bundesländern wurden während des Jahreswechsels Notfallzulassungen verschiedener in Europa verbotener Neonicotinoide erteilt (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Reinland Pfalz, Nordrhein Westfahlen, Niedersachsen und Schleswig Holstein). Im Aufmerksamkeitsschatten der andauernden Corona-Krise hat die Bauernlobby ihr "weiter so wie bisher" durchgesetzt.


    Das ist einmal mehr ein erschütternder Vorgang der zeigt, daß wir Imker immer noch nicht gut genug organisiert sind. Es gelingt uns offensichtlich immer noch nicht, genügend Einfluss aufzubauen, um dieses bevorstehende und absehbare massenhafte Vergiften unserer Bienen zu verhindern.


    Auch wenn es unsere Bienen sind - es sind doch die Kulturflächen unserer Bauern, denen unsere Völker eine Ertragssteigerung im Raps von bis zu 25 Prozent je nach Aufstellungsart und Wetterverlauf bringen. Wann endlich wird es zu einer Kooperation zwischen Bauern und Imkern kommen?


    Dem Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. ist zu danken diesen Vorgang öffentlich gemacht zu haben. Wir publizieren hier den Offenen Brief und sowohl Adresse als auch Telefonnummer und Emailadresse der verantwortlichen Person im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nächste Woche sollten dort 1.000 Telefonanrufe und 100.000 Emails von uns Imkern eingehen, in denen wir deutlich machen: "Was den Bienen schadet muß vom Markt!" (Zitat von Julia Klöckner, Landwirtschaftsministerin). Ich bitte Euch hier mitzuwirken. Den offenen Brief kann jeder dort per Mail hinschicken. Hier ist er:


    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • Diesen Brief bitte an nachfolgende Adresse senden!


    An das
    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
    Dienstsitz Braunschweig
    Postfach 1564
    38005 Braunschweig
    Offener Brief
    Neustadt a. d. W. 05. Februar 2021


    Wenn möglich!
    Kopie an:
    Landwirtschaftsministerium RLP
    Landesumweltministerium RLP
    Bundeslandwirtschaftsministerium
    Bundesumweltministerium
    Umweltbundesamt
    Notfallzulassung Cruiser 600 FS,
    Ihr Bescheid vom 18.12.2020 und Ihr Änderungsbescheid vom 22.12.2020
    Sehr geehrter Herr Dr. Waldmann
    nachdem am 25. Januar 2021 die Notfallzulassung zur Ausbringung von mit dem Neonicotinoid
    Thiamethoxam gebeizten Rübensaatguts im Rahmen einer Allgemeinverfügung in Rheinlad-Pfalz
    endgültig genehmigt wurde, unsere Einwände bisher aber nicht berücksichtigt wurden, wenden wir
    uns nun an Sie und bitten das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    den Zulassungsbescheide dahingehend zu ändern, dass
    1. Die in der Fachmeldung des BVL vom 14.12.2020 stehende Formulierung
    „Imker oder Bienensachverständeige im Umkreis der Aussaatflächen sind vor
    der Aussaat zu informieren.“ wieder in die Anwendungsbestimmungen
    aufgenommen wird. Die vom Land Rheinland-Pfalz vorgesehene viel zu
    großflächige Informationsabsicht auf Landkreisebene ist aus fachlicher Sicht
    ungeeignet ein Schadensmonitoring an Bienenvölkern durchzuführen. Des
    weiteren haben auch biologisch wirtschaftende Feldnachbarn ein Anrecht auf
    die Information.
    2. Um dem Sachverhalt zu entsprechen, dass von der Aussaat des mit
    Thiamethoxam behandelten Saatguts nicht nur die Honigbienen der Imker,
    sondern auch Wildbienen und andere Insekten sowie Vögel aber auch die
    Grundwasserkörper betroffen sind wünschen wir, dass auch betroffene
    Umweltverbände, die zuständigen Umweltministerien sowie das
    Umweltbundesamt mit in den Zulassungsprozess einbezogen werden.
    3. Es ist mittlerweile wissenschaftlich Nachgewiesen, dass die Schädigung der
    Bienenvölker durch Neonicotinoide überwiegend subletal erfolgt. Die Bienen,
    die Drohnen und die Bienenkönigin, also der Bien wird durch den
    Pestizideintrag als ganzes in seiner permanenten Reproduktion geschädigt.
    Daher muss das Monitoring dahingehend geändert werden, dass eine
    Überwachung der Neonicotinoidrückstände im Bienenbrot erfolgt und
    Populationsveränderungen der Wildbienen erfasst werden. Die Ergebnisse
    sind öffentlich zugänglich zu machen.
    zum Hintergrund unserer Forderung: In der letzten Woche sind uns während der virtuellen
    AgrarWinterTage, einer Veranstaltung des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück die Hintergründe
    dieser Notfallzulassung bekannt geworden.
    Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist als Antragsteller der Notfallzulassung von Cruiser 600
    FS als staatliche Behörde Dienstleister der Südzucker AG und diverser Rüben-Anbau-Verbände.
    Am 26. Januar 2021 fand die Zuckerrüben-Fachversammliung 2021 als virtuelle Live-Übertragung
    im Internet statt. Referenten waren:
    • Dr. Georg Vierling Direktor Geschäftsbereich Zucker/Rüben der Südzucker AG,
    • Dr. Christian Lang, Geschäftsführer des Verbandes der Hessisch-Pfälzischen
    Zuckerrübenanbauer und Koordinator des NIKIZ-Projektes
    • Michael Adams Leiter der Rohstoffabteilung Offstein der Südzucker AG und
    • Axel Siekmann Versuchstechniker der Arbeitsgemeinschaft Zuckerrübe Südwest
    vom Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.
    Insgesamt ein hochkarätig besetztes Panel dem in etwa 200 Zuhörer vermutlich überwiegend aus
    der Landwirtschaft und einige Imker folgten.
    Wir gehen davon aus, dass der Antrag auf Notfallzulassung von Cruiser 600 FS mit dem
    Neonicotinoid Thimethoxam durch das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück im wesentlichen mit den
    dort veröffentlichten Informationen erfolgte. Wir gehen weiter davon aus, dass dieser Antrag im
    wesentlichen auf die Südzucker AG zurückzuführen ist und sind der Ansicht, dass hier eine
    staatliche Behörde auf betreiben eines privatwirtschaftlichen Unternehmens mittels der Drohkulisse
    sinkender Erträge eine unerlaubte Beihilfe erhält.
    Weiter sind wir der Ansicht, dass die der Zulassung zugrundeliegenden Daten sowie die damit
    verbundene Anwendungsbestimmung der Zulassung eines in der Europäischen Union verbotenen
    Neonicotinoides Thiamthoxam nicht ausreichen um die Notfallzulassung zu rechtfertigen.
    In den von Dr. Georg Vierling vorgestellten Geschäftszahlen zeigt sich, dass die Zuckererträge
    deutschlandweit in Tonnen pro Hektar in den letzten beiden Jahren nahezu gleich waren. Die
    Anbaufläche wurde insgesamt um 12% verringert, Rübenertrag und Zuckergehalt sind leicht um 3%
    gesunken.
    Wohl Aufgrund vergangener schlechter Weltmarktpreise für Zucker macht die Südzucker AG noch
    immer erhebliche Verlust im operativen Ergebnis. Diese Verluste konnten durch sich erholende Weltmarktpreise von -236 Mio. € in 2019/2020 auf voraussichtlich -150 bis -110 Mio. € in
    2020/2021 reduziert werden. Stellt sich die Frage was das mit der Notfallzulassung zu tun hat?
    Die Südzucker AG bewegt sich nun im Spannungsfeld sinkender Anbauflächen, verbunden mit
    Trockenheitsbedingten Ertragsausfällen bei gleichzeitig steigenden Marktpreisen für Zucker. Und
    das ist der eigentliche Notfall. Die Aktie der Südzucker AG notiert nahe historischer Tiefststände,
    die Verluste lassen sich Aufgrund weiterer Rückgänge in den Anbauflächen voraussichtlich nicht in
    Gewinne verwandeln, somit muss das was noch da ist mit allen Mitteln gesichert werden.
    Die vorgetragenen Daten zeigen, dass man nun mit einem sich erholenden Zuckerpreis rechnet und
    die Anbaureduktionen der vergangenen zwei Jahre Kontraproduktiv war. Um Gewinne zu sichern
    bzw. weitere Verluste zu vermeiden versucht man nun eine Ertragsoptimierung auf Kosten des
    Naturschutzes. Denn wie eine Ertragsstatistik zeigt, sind die Ernteerträge in Tonnen pro Hektar der
    vergangenen 7 Jahre alle noch deutlich über dem langjährigen Mittel und das obwohl die vergangen
    drei Jahre von extremer Trockenheit gekennzeichnet waren.
    Inwieweit die Trockenheit und die damit verbundenen Auflaufprobleme für eine Ertragsminderung
    in 2020 verantwortlich sind wird ignoriert. Stattdessen werden Läuse und Zikaden gesucht und auch
    gefunden. Diese übertragen dann Viren und Bakterien welche dann für einen nicht ausreichenden
    Zuckergehalt verantwortlich sind, welcher tatsächlich zugenommen hat. Belegt mit statistischen
    Ertragsauswertungen bei denen der Berechnungsindex mal eben um 200 Betriebe erhöht wird. Nur
    damit danach überhaupt eine paar Betriebe am unteren Verteilungsrand zu sehen sind.
    Weiter braucht es dann noch ein bisschen Panikmache wie „Pandemie auf dem Acker“, eine
    Drohkulisse bezüglich Ernteausfall und damit verbundene wirtschaftliche Folgen, ein wenn auch
    nur einseitiges auf die Eigeninteressen ausgerichtetes wissenschaftliches Netzwerk wie NIKIZ und
    fertig ist der Notfall und seine Begründung.
    Die systemimmanente Schwäche der seit Jahrzehnten gleichen Fruchtfolgen von Zuckerrüben,
    Weizen, Gerste in unmittelbarer Nähe zu den Zuckerfabriken wird vollkommen ausser acht
    gelassen.
    Dort wo solche Monokulturen sind, das heißt tausende von Hektar an einem Stück mit einer Kultur
    über mehrere Jahre hintereinander, dort werden sich natürlich bestimmte Schädlinge vermehren und
    Krankheiten werden sich einstellen. Seit 1883 werden Im Werk Offstein Zuckerrüben verarbeitet.
    Diese werden seit Jahrzehnten in der gleiche Region von den gleichen Landwirten auf den gleichen
    Feldern angebaut. Das ist ein systemimmanentes Problem und kein Notfall.
    Folglich erteilt das BVL dann auf einseitig erstellten und angeblichen wissenschaftlichen
    Grundlagen basierend eine Notfallzulassung. Auf Ihrer Internetseite heißt es: „Auch bei
    Notfallzulassungen stellt das BVL sicher, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird.
    Eventuelle Risiken für den Naturhaushalt werden durch spezifische Auflagen und
    Anwendungsbestimmungen minimiert. „
    Thiamethoxam und sein Abbauprodukt Clothianidin stellen entsprechend der Cut Off-Kiterien der
    EU ein erhebliches menschliches Gesundheitsrisiko dar. Das scheint aber bei Notfallzulassungen nicht mehr zu interessieren. Es scheint auch als würden weder das BVL noch die Antragsteller
    interessieren, dass ein erheblicher Teile des Saatgutes in Gebieten Ausgebracht werden soll, in
    welchen der Grundwasserkörper bereits an einzelnen Messstellen über die Grenzwerte hinaus mit
    Pestiziden belastet ist (Vortrag Dr. Fritsch, AgrarWinterTage 2020, LfU-RLP Chemischer Zustand
    der GWK 2019).
    Die vom BVL bisher gemachten Anwendungsbestimmungen zu Cruiser 600 FS sind ebenso in
    keinster Weise geeignet den Naturhaushalt zu schützen. Ein minimieren der Risiken ist in
    Anbetracht der additiv auf den Rübenäckern eingesetzten Herbizide und Fungizide unmöglich.
    Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass im Jahresverlauf dann weitere Insektizide auf den
    Flächen ausgebracht werden sollen. Der dadurch entstehende Pestizidcocktakil ist weder
    beherrschbar noch wird er durch ein geeignetes Monitoring überwacht.
    Sehr geehrter Herr Dr.Waldmann, wir würden uns wünschen, dass mit der gleichen Sorgfalt, mit der
    Läuse und Zikaden beobachtet werden auch der Naturhaushalt beobachtet wird. Daher die eingangs
    genannten Forderungen, denn neben den Imkern hat auch die Gesellschaft das Recht, diese
    angeblichen Notfälle kritisch zu beobachten und wissenschaftlich zu begleiten.
    Ihre Behörde hat im Jahr 2020 insgesamt 75 Notfallzulassungen erteilt. Hierbei wird das ausbringen
    von Stoffen ermöglicht die aus guten wissenschaftlich basierten Gründen verboten wurden. Die
    Gesellschaft kann und darf diese Praxis nicht mehr hinnehmen. Der immer wiederkehrenden
    einseitigen Darstellung von Gefahren für die Gesundheit von Kulturpflanzen muss ein
    wissenschaftlich basiertes Monitoring der Gefahren für Mensch und Natur gegenüber gestellt
    werden.
    Die Definition eines Notfalls darf nicht einseitig und alleine denen überlassen werden, die davon
    profitieren. In Anbetracht der bevorstehenden Aussaat bitten wir um Änderung des
    Zulassungsbescheides entsprechend unserer eingangs genannten Forderungen bis 19. Februar 2021.
    Mit freundlichen Grüßen
    Franz Botens
    2. Vorsitzender
    Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V.
    botens@web.de

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fokusmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2021/2021_02_12_fokus_Auswirkungen-von-Neonikotinoiden.html;jsessionid=5E3D3CA766BFE15ABD5CE5D5579CB9C2.1_cid351?nn=12429764


    Für uns Imker heißt das: Wir werden verraten und verkauft. Die Zeit der Freundlichkeiten ist vorbei. Jetzt muss jeder der Akteure seine Rolle aktiv einnehmen.


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    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

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