Also es geht weiter mit dem 5 Punkt:
Fragen nach Gewerbeanmeldung und steuerlichen Bestimmungen:
Fragen nach der Einkommenssteuer werde ich hier nicht behandeln, das ist zu kompliziert und auch bei jedem anders.
Es sei nochmal gesagt, dass alle folgenden Aussagen ohne Gewähr sind und von jedem selber auch noch mal ergoogelt werden sollten, bevor er / sie etwas verkaufen.
Laut verschiedener Quellen habe ich jetzt herausgefunden, dass sich ein Imker laut Gewerberecht nicht als Gewerbetreibender anmelden muss, weil er ja Landwirt ist und landwirtschaftliche Urprodukte vertreibt.
Für Imkereien bis zu 30 Völkern wird kein Ertrag angenommen und diese müssen theoretisch auch keine Buchhaltung haben. Für Imkereien 30 bis 70 Völkern beträgt der pauschale Gewinn 1000 € im Jahr. Das betrifft eigentlich nur die Einkommensteuer, ist hier aber relevant wenn es um Pflichten zur Buchhaltung geht. Theoretisch muss hier auch noch keine Buchhaltung erstellt werden, wenn man jedoch Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe verkauft, oder Waren zukauft, muß man darüber Buch führen.
Wenn man Produkte weiterverarbeitet in (zweite Verarbeitungsstufe (Wachs -> Kerzen, Honig -> Met) ) und der Umsatz der Weiterverarbeitung ein Drittel des Gesamtumsatzes seines Betriebes nicht überschreitet und der Gesamtumsatz des Betriebes unter der Grenze von 51.500 Euro bleibt, muss man ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Die gleichen Grenzen gelten für zugekaufte Waren. Wobei der Vermarktungsweg (z.B. Internet) keine Rolle spielt.
Ein weiterer Auszug aus einer Quelle lautet: der Verkauf von selbst gewonnenen Erzeugnissen der Land und Forstwirtschaft, des Wein, Gemüse, Obst, und Gartenbaus, der Geflügelzucht und der Imkerei sowie der Jagd und Fischerei ist eine Reisegewerbekarten freie Tätigkeit. das heißt ein Verkauf auf Märkten muss ebenfalls nicht angezeigt werden. Um in diesem Punkt Sicherheit zu haben, würde ich beim zuständigen Ordnungsamt noch mal nachfragen, da das offensichtlich regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Herstellung von Kerzen aus eigenem Wachs scheint in verschiedenen Regionen unterschiedlich gehandhabt zu werden. die einen rechnen es noch zur ersten Verarbeitungsstufe und die anderen zur zweiten
So, das wars erstmal zu dem Punkt. Fortsetzung folgt....
Gruss