Beiträge von Orza

    Wenn ein Schaf blökt, blökt die ganze Herde.



    Das mag dem einen oder anderen ja völlig ausreichen. Ich gehöre definitiv nicht dazu. Denn wie wir gerade zu diesem Thema aus der Vergangenheit wissen, führen ständige gebetsmühlenartige Wiederholungen und Nachgeplapper nicht dazu, dass eine fehlerhafte steuerliche Beurteilung dadurch richtiger wird. Wer auf Hören-Sagen hört, dem kann spätestens dann Hören und Sagen vergehen, wenn alle Instanzen ausgereizt sind, weil man auf eine fehlerhafte steuerliche Beurteilung vertraut hatte. Deshalb:

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

    Darum habe ich mich für mich bemüht und habe scheinbar auch endlich (Dank Herrn Lankenau) etwas gefunden, was ich persönlich als deutlich zuverlässiger einstufe, als eine Randnotiz im Bienenjournal. Allerdings bedeutet das für die Zukunft trotzdem nicht, dass ich mich darauf für alle Zeiten ausruhen kann, denn Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen sind im steten Wandel. Aber immerhin habe ich nun eine Ahnung davon gewonnen, worauf ich zu achten habe. Schließlich hat das Finanzamt keine Bringe-Pflicht, aber als Steuerpflichtige habe ich eine Hole-Schuld, wenn es darum geht, sich zu informieren, stets nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Mein neuer Fokus richtete sich also auf die
    „Verwaltungsanweisungen in Abschnitt 7.19 und 7.23 Bewertungsrichtlinien der Land- und Forstwirtschaft“

    Hier die Quelle:
    Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
    (BewR L), Amtliche Texte
    vom Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V.
    https://www.hlbs.de/go/id/nxf/

    Der momentane Stand ist noch in der Auflage vom September 2010. Mag also durchaus sein, dass sich dazu aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung zu § 13 a EStG noch Änderungen ergeben werden. Sehr schade ist, dass es keine Loseblattsammlung ist, damit die Literatur auf dem Laufenden gehalten werden kann. Buchauflagen dauern immer deutlich länger.

    Nachfolgend auszugsweise die mir wichtigen Zitate aus den oben genannten Abschnitten:

    7.19 Gegenstand der Bewertung

    (1) Gegenstand der Bewertung ist die Imkerei. Sie umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtet sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs und Spezialformen der Bienenhaltung.



    (2) Die Honigimkerei, bei der als Nebenerzeugnis Wachs anfällt, ist durch Anwendung des vergleichenden Verfahrens zu bewerten (§ 62 Abs. 2 BewG), jedoch erst von einer Nutzungsgröße von 30 Bienenkästen an aufwärts (vgl. Abschnitt 7.23).



    (3) Für Spezialimkereien, z. B. Königinnenzuchten oder Bienenhaltungen zu pharma­zeutischen Zwecken, ist der Ertragswert im Einzelertrags­wert­verfahren unmittelbar zu ermitteln (§ 37 Abs. 2 BewG).



    7.23 Ausgangswert



    (1) Grundlage des Ausgangswerts ist der nachhaltig erzielbare Reinertrag je Bienenkasten. Erst bei einer Nutzungsgröße von 30 Bienenkästen an aufwärts übersteigt der Ertrag den Aufwand. Unterhalb dieser Schwelle ist eine nachhaltige Ertragsfähigkeit nicht gegeben.





    Chacka J



    Aber es kommt noch ein Pünktchen auf dem „i“. Denn hier habe ich endlich auch eine Antwort auf eine weitere Frage gefunden, die mir bisher niemand beantworten konnte:



    Was ist die Bewertungseinheit „Bienenvolk“?



    Wie wir alle wissen, sind Bienenvölker keine Konstante. Wir müssen Ableger bilden, die sind zunächst nur Kostenfaktor, gehen also ertragsteuerlich nur zu Lasten der Einkünfte. Sollen diese trotzdem in die Bewertung einfließen? Egal, wie groß? Und überhaupt, schließlich dienen diese oft nur als Reserven für die Königinnen oder die Bienenmasse wird später zur Volksverstärkung eingesetzt. u. s. w.


    Zitat:



    7.22 Nutzungsgröße und Wirtschaftsgüter einer Imkerei



    (1) Die Nutzungsgröße einer Imkerei wird durch die Zahl der Wirtschaftsvölker bestimmt. Als Bewertungseinheit gilt der mit einem Wirtschaftsvolk besetzte Bienenkasten. Bei der Bienenhaltung in Körben ist eine Umrechnung auf die Bewertungseinheit Bienenkasten vorzunehmen. Der Umrechnungsfaktor ist entsprechend der geringeren Ertragsfähigkeit der Korbimkerei mit 0,6 anzusetzen.



    Auch wenn mein Vertrauen in die Auswertung von gesetzlichen Texten - auch durch diese Recherche - deutlich ins Wanken geraten ist, ich hoffe, hiermit jetzt endlich etwas konkretes, verlässliches, momentan aktuelles und das Schwarze auf dem Weißen in den Händen zu halten, worauf ich mich berufen kann.



    Trotzdem und vorsorglich mein persönlicher Hinweis:
    Dies alles ist lediglich meine mir nun mühsam zusammengesuchte und nur angeeignete Meinung; es ist weder Rechts- noch Steuerberatung. Jeder Einzelne, der dies liest, muss sich für seinen persönlichen Fall selbst fachlichen Rat einholen.
    z. B.
    Derjenige Imker hat eine Solaranlage auf dem Dach und ist bereits dadurch steuerlich ein Unternehmer… Das ist gar nicht so weit hergeholt, denn wer imkert, ist oftmals auch an alternativer, umweltschonender Energie interessiert. Und schon kann man sich womöglich wieder zwischen irgendwelchen Stühlen sitzend wiederfinden.
    Oder jemand kauft etwas zur Erweiterung seine Produktpalette dazu…
    Oder jemand betreibt exzessiv Königinnenzucht und lebt davon…
    Oder, oder, oder…
    Oder die momentane gesetzliche Lage ändert sich…
    Was dann?

    Jedem das Seine!

    Also erkundigt Euch bitte erforderlichenfalls fachkundig und verschafft Euch bitte die auf Eure persönliche Situation zugeschnittene Rechtssicherheit.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    @ Fibroin
    Da wird sich sicherlich Verlust einstellen. Richtig eingeflogen werden sich am alten Standort sicherlich noch nicht alle Bienen aber, wie Du selbst siehst, haben sich bereits einige Bienen eingeflogen. Falls nebenan noch Beuten stehen, kommen sie dort vielleicht unter.
    Es wäre besser gewesen, wenn Du im Dezember oder im Januar während längerer kalter Witterung umgestellt hättest. Wenn die Bienen schon fliegen, dann sind 8 m zu wenig, dann musst Du ganz und gar aus dem Flugradius heraus. Möglicherweise müssten es jetzt keine 2 km sein, weil sie so intensiv noch nicht geflogen sind. Aber da sie ihr Umfeld noch orten können, fliegen sie eben zielstrebig an ihren Ursprungsplatz zurück.

    Der Groschen fällt Pfennigweise.



    Noch mal zurück auf meine bis-30-Völkersituation. In dem Satz

    Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn N U R Sondernutzungen bewirtschaftet werden und die in Anlage 1a Nummer 2 Spalte 2 genannten Grenzen NICHT ÜBERSCHRITTEN werden.

    habe ich einen Rückschluss übersehen, nämlich SPALTE 2
    = … und die in Anlage 1a Nummer 2 genannten 70 Völker nicht überschritten werden.

    Damit sind naturgemäß auch die ersten 30 Völker indirekt an der Anlage 1a als Sondernutzung benannt und der schreckliche Satz, den ich in blau geschrieben hatte, (=Gewinnermittlung) müsste damit vom Tisch sein.

    Tja, das war aber wiederum nur ein Pfennig, denn schwarz auf weiß steht im 13a „kein Gewinn“ nicht drin. Das soll sich wiederum aus den Bewertungsrichtlinien für land- und Forstwirtschaft, Abschnitt 7.19 und 7.23 (Verwaltungsanweisungen) ergeben… Tja, und wenn es einem gelingt, diesen Text zu bekommen, wohin führt das dann?...Paragrafendschungel

    Der guten Nachricht, dass man sich auf § 13a EStG berufen kann, weil man mit bis-30-Völker keine Gewinnerzielungsabsicht hat, schließt sich im Übrigen auch das Bauernblatt an, siehe Bericht vom 27.01.2015 auf Seite 47. http://www.lksh.de/fileadmin/d…_24.01/46-47_Wienroth.pdf

    Ja, so ungefähr.
    Erst dachte ich, das dauert doch viel zu lange. Aber genau genommen ist das der ideale Zeitpunkt.
    Wir steuern jetzt auf die Bienensaison zu, müssen das vorbereiten, dann stecken wir mitten drin, dann müssen wir die Wintervorkehrungen treffen, danach ist in der Regel die Familienreise geplant und eh man sich versieht steuern wir auch schon wieder auf Weihnachten zu. Durch die Imkerei merke ich erst richtig, dass die Zeit wie im Flug vergeht.
    Im Januar haben wir dann in der Regel Ruhe, denn ab Februar gehen ja schon wieder die Schulungen los.
    Deshalb kann ich mich mit dem Zeitpunkt recht gut anfreunden.

    @ Admins


    Kann man das Thema Tierseuchenkasse isolieren?
    Ist nen bissel ungünstig, das lang und breit unter Steuerfragen zu diskutieren. Das verhackstückt das ganze Thema.

    Also der ursprüngliche Vorschlag von Dennis, dies mit einem Besuch in Soltau zu verbinden, fand ich recht gut. Die Zeit stimmt, abends können wir uns verabredet treffen, vielleicht schon am Freitag, damit wir uns die Gesichter schon einprägen und man nicht aneinander vorbei läuft.

    Nur kurze Info vorab:


    Habe gestern von Herrn Lankenau eine Nachricht erhalten. Er hat - wie ich finde - ein sehr schönes Wort verwendet: "Bedenkenspflege"


    Er hat z. B. noch ganz andere Textstellen markiert, als ich. Seine Zusammenfassung auch überarbeitet.
    Gesetzestexte muss man eben aus vielen Blickwinkeln lesen.


    Ich werde mich sicherlich mit ihm noch weiter austauschen.


    Es bleibt spannend.

    Als BS-ler bist Du erst mal etwas besser mit Weiterbildung bestückt, denn Du bekommst ja in deinen Ausweis regelmäßig einen Stempel.


    Der D.I.B. händigt aber nach wie vor keine Fortbildungsnachweise aus, maximal dann, wenn man die Honigprüfung bestanden hat o. ä.


    Fortbildungsnachweise wird man also kaum erhalten.


    Wenn aber durch das Gesundheitsamt etwas angefordert wird, dann würde ich mich mit dem Landesverband in Verbindung setzen, die haben schließlich eine Teilnahmeliste und explizit eine hierzu eine Bestätigung abfordern.


    Grundsätzlich hebe ich mir aber auch die jeweiligen Einladungen, Tagesordnungen und Notizen auf.
    Mehr Nachweis hat man aktuell noch nicht.


    LG Ute

    Hallo Ihr,


    ich bekenne mich schuldig :-)
    Ich weiß, dass ich diesen Beitrag gerade "missbrauche", möchte aber eine Nachricht an Euch schicken und kein neues Thema aufmachen, denn dann steht diese Nachricht auf Seite 1 und wir sind nicht unter uns.


    Beim Thema Steuerrecht kochen nach meiner Erfahrung IMMER (!!!) die Gemüter hoch, ganz gleichgültig um wen es sich dabei handelt und warum. Deshalb rufe ich hier mal zur Besinnung auf, würde auch die Admins und die jeweilige Schreiber bitten, in gemeinsamer Abstimmung ihre Beiträge einfach wieder einvernehmlich zu löschen, das Thema zu bereinigen und wieder zu öffnen.


    Bleibt bitte locker!


    Ich habe eine Nachricht von Herrn Lankenau erhalten und werde mich in den nächsten Tagen (womöglich aber auch erst in der nächsten Woche) an die Arbeit machen, je nachdem, wie ich Zeit habe. Eines kann ich aber schon mal sagen: Er hat sich ganz andere Stellen markiert, als ich. Und in seiner Mail hat er ein sehr schönes - wie ich finde - Wort benutzt: "Bedenkenspflege". Das Thema ist super schwer, man muss hin und her überlegen, und wir werden wohl noch viele neue Ansichten zu hören oder gar verurteilt bekommen.


    Wir haben nun schon sehr lange mit steuerlicher Ungewissheit geimkert, da kommt es auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht an. Und schon gar nicht ist das ein Grund, sich gegenseitig die Köppe einzukloppen.


    Eine Schlussfolgerung aus dem, was uns vom Gesetzgeber vorgesetzt wurde, muss dann ohnehin jeder für sich selbst ziehen.


    Fakt ist, die Karten wurden gerade neu gemischt und wir sehen uns dann mal an, was dabei heraus kommt.


    Meine Bitte an die Admins:
    Bitte diesen Beitrag in ein paar Tagen wieder löschen.
    Danke!


    @ Rudi
    Danke für die Adressen. Ich habe sie mir ausgedruckt. Der Beitrag könnte dann auch sicherheitshalber wieder gelöscht werden.

    Danke Dennis. Deshalb habe ich mich auch extra ähnlich ausgedrückt.
    Aber was ich noch gut fände, wenn dieser Satz gleich auf der Startseite groß und deutlich stehen würde.

    @ Anne


    Ich möchte auf Deinen Beitrag vom 24.1.15 zurück kommen (bin erst heute wieder mit etwas mehr Zeit im Forum und lese erst jetzt die Beiträge nach):


    Diese Maßnahme wäre allenfalls ein Versuch, falls es Deinen Völkern wirklich richtig dreckig geht und Du versuchst, zu retten, was zu retten geht, weil ohnehin schon alles ausweglos erscheint. Wenn Du diese Methode anwendest, dann würde es auf jeden Fall den Ausfall einer Honigernte vom betroffenen Volk für diese Saison bedeuten, denn den Honig dürftest Du nach einer MS-Behandlung nicht mehr in den Verkauf bringen.


    Ich schließe mich Rudi an, das ist zu früh. Und ein Risiko ist es allemal.


    Wenn Du diesen Versuch startest, dann keinesfalls mit allen Völkern, sondern nehme EIN Versuchsvolk und mache daran Deine Auswertungen und Rückschlüsse. Anne, ich weiß, dass Dir Deine Bienen sehr wichtig sind, deshalb wäre es schlimm, wenn Du den Versuch mit dem ganzen Stand machst und die Völker das womöglich nicht verkraften. Und auch ein vollständiger Vermarktungsausfall kann auf die Füße fallen. Die Kunden würden sich anderweitig orientieren.

    @ Helmuth


    Deine Hasenglöckchen gucken schon überall raus. Ich habe mich heute riesig darüber gefreut!


    Haselblüten sind voll ausgebildet aber noch nicht auf gegangen.


    Was hier die ganze Zeit am Blühen ist, sind die Primeln. Unfassbar!

    @ Rudi



    Danke für das Kompliment und gleich das ABER: Ich bin weder Rechtsanwältin, noch Steuerberaterin, sondern Betroffene und versuche seit 4 Jahren, Klarheit in das Dilemma zu bekommen und hole mir überall Beulen. Deshalb gebe ich mich auch nicht mehr mit vorgefertigten Antworten zufrieden (davon habe ich schon genug gehört), sondern prüfe so lange nach, bis sich mir die Logik erschließt.


    Von Berlin komme ich nun aktuell zu einem ländlichen Finanzamt. Dort werde ich es also wieder mit einer neuen Sachbearbeitung zu tun haben.


    Es ist quasi "praktische Notwehr", mich darüber zu informieren.


    Was viel wichtiger ist:
    Ich wurde während meiner Imker-Probezeit auf alle möglichen Gesetze hingewiesen, aber nicht auf das Steuerrecht. Ich hätte mich zwar davon nicht abschrecken lassen, aber das sieht bei anderen Jungimkern ganz anders aus in einer Zeit, wo der Fiskus stetig nach neuen Einnahmequellen sucht.
    Wir brauchen endlich Sicherheit für die bis-30-Völker-Imker/innen, damit wir "klaren Wein einschenken" können und jede/r sich selbst entscheiden kann, ob er/sie (trotzdem) Imker/in werden möchte.
    Denn es hat mich im Nachhinein schwer geärgert, dass es überhaupt keinen Ansprechpartner gab für Kleinimker im Steuerrecht.


    Und "ja" - einen guten Kontakt für Steuerrecht in konkret diesem Thema wäre Klasse.

    Nicht bezogen auf den Link, aber auf "alte Bücher" und vielleicht einige "Ungereimtheiten".


    Ich habe von meiner Tochter zu Weihnachten ein sehr schönes Kinderbuch bekommen, das sie in einem Antiquariat erstanden hat. Es ist in der 2. Auflage und von 1965, aber das gibt es auch heute noch:


    Das Bienenbuch von Jakob Streit (seinerzeit vom Atlantis-Kinderbuch-Verlag in Zürich).
    Heute in der 12. Auflage:
    http://www.buecher.de/shop/ab-…/detail/prod_id/01177403/


    Die Neuauflage kenne ich natürlich nicht. Mein Buch ist noch in einer etwas altdeutschen Sprache: Aus Dach wird Dache usw.


    Und manches muss mal auch relativiert und erklärt werden. Aber für Imker-Omis und -Opis ein MUSS für die kleinen Enkelchen.

    Bodeneinlagen- und Sichtkontrollen sind immer wichtig, nicht nur im Februar.


    Auch wenn ich nicht zu ihren Fans gehöre, der Beitrag ist sehr gut und ich habe ihn gerade in unserem Verein als Hausaufgabe zur Besprechung und Auswertung für Anfang März mitgegeben. Da werde ich auch meine Kontrollböden vom Januar, Lupenlampe und Auswertungen mitbringen, damit man gemeinsam darüber nachdenken kann.


    http://www.imkerschule-sh.de/s…tsbetrachtung-02-2010.pdf


    Wenn der Link nicht funktioniert, dann mit Kopieren und Einfügen arbeiten.