Beiträge von Orza

    Also ich versuche mich mal an dem schweren Thema. Die Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr. Das Nachfolgende ist meine persönliche Meinung, stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine Rechtsberatung. Ich habe lediglich versucht, den Anfang des roten Fadens aufzunehmen, in dem ich mich als Hobby-/Freizeitimkerin bewege, und versuche, ihm zu folgen, bis ich für mich Klarheit gefunden habe. Es bleibt also niemandem erspart, sich im eigenen Bedarfsfall rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen.



    Den meisten genügt wohl das Ergebnis, das uns der D.I.B. mitteilt. Mir allerdings nicht, denn es wurde schon genug mit Imker/innen als Steuerpflichtige herumexperimentiert. Bislang hatten selbst Finanzbeamte überhaupt keine Ahnung, wie Imker/innen ohne landwirtschaftliche Nutzungsfläche zu veranlagen sind. Mangels konkreter Regelungen musste § 4 EStG oder Liebhaberei herhalten. Aber jetzt besteht hoffentlich endlich eine reale Chance für uns, besser argumentieren zu können.

    Die ÜBRIGEN und SONSTIGEN, das sind wir Imker/innen;
    manchmal sind die SONSTIGEN aber auch die ANDEREN.
    Der Gesetzgeber könnte durchaus Texte verständlich abfassen. Auch könnte man Tabellen so gestalten, dass mit einem Blick der Sinn erfasst werden kann, z. B. mit Worten, wie z. B. „über“, „unter“, „kleiner als“, „größer als“… anstatt umständlich Erklärungen dazu im Gesetzestext zu verstecken.
    Aber wahrscheinlich würden ganze Berufszweige ruiniert, wenn Jedermann Gesetzestexte lesen könnte…

    Mein nachfolgender Text wird dadurch auch etwas länger.
    Wer sich dafür nicht wirklich interessiert, braucht sich das auch nicht wirklich anzutun J

    Zurück zum Urschleim:

    § 13 Einkommensteuergesetz
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    (1) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind
    1. …
    2. Einkünfte aus SONSTIGER land- und forstwirtschaftlicher Nutzung
    62 Bewertungsgesetz)…


    § 62 Bewertungsgesetz
    Arten und Bewertung der SONSTIGER land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
    (1) Zur SONSTIGEN land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere
    1……
    4. Imkerei, …


    § 160 Bewertungsgesetz
    Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

    (1)…
    (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst
    1. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen:
    a)….
    e) die ÜBRIGEN land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, …

    Anmerkung von mir:
    Und dazu gehört meines Erachtens gemäß § 62 (1) Nr. 4 BewG die Imkerei, denn ich nehme mal nicht an, dass Imker/innen zu a) landwirtschaftliche Nutzung oder b) forstwirtschaftliche Nutzung gehören.


    Bevor ich zu den Änderungen zum § 13a EStG komme, vorab noch

    § 4 Einkommensteuergesetz
    Gewinnbegriff im Allgemeinen
    (1)…
    (3) Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. …

    Anmerkung von mir:
    Einnahmen-Ausgaben-Rechnung / Gewinnermittlung

    - - -

    Nun zur aktuellen Änderung des § 13a EStG, veröffentlich im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 63 am 30.12.2014.
    Siehe Seiten 2423 - 2426

    Da hat sich der Gesetzgeber sehr viel Mühe gegeben, den ganzen Absatz 1 neu zu formulieren und stellt weiterhin, wie von mir schon mal zitiert, auf die landwirtschaftliche Nutzung ab, aber relativiert alles mit dem Satz 2 des ersten Absatzes.

    Wenn ich das also richtig interpretiere, ist der Umstand, dass nunmehr alle Imker/innen von der Änderung betroffen sind, auf folgenden Kernsatz zurückzuführen:

    § 13a Einkommensteuergesetz
    Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

    (1) Der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft NACH DEN ABSÄTZEN 3 BIS 7 zu ermitteln, wenn

    1. der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, ... Bücher zu führen.... U N D
    2. …
    3. …
    4. …
    5. die selbst bewirtschafteten Flächen der Sondernutzung (ABSATZ 6) die in der Anlage 1a Nummer 2 Spalte 2 genannten Grenzen NICHT ÜBERSCHREITEN.

    Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn N U R Sondernutzungen bewirtschaftet werden
    und die in Anlage 1a Nummer 2 Spalte 2 genannten Grenzen NICHT ÜBERSCHRITTEN werden.

    Anmerkung von mir:
    Damit dürften sich die ganzen UNDs aus dem Satz 1 erübrigt haben und somit müssen sich Imker/innen ohne landwirtschaftliche Nutzungsfläche nun auf die Suche nach der nächsten Information machen, nämlich die Nur-Sondernutzung.

    Wir wurden Eingangs auf die Absätze 3 bis 7 des § 13a verwiesen. Von mir vorausgesetzt, dass Imker/innen dem § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e (= übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzung) gehören, findet sich Folgendes in

    (6) Als Sondernutzungen gelten die in § 160 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c bis e des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1a Nummer 2 genannten Nutzungen.
    Bei Sondernutzungen, die die in Anlage 1a Nummer 2 Spalte 3 genannten Grenzen überschreiten, ist ein Gewinn von 1.000 Euro je Sondernutzung anzusetzen.
    Für die in Anlage 1a Nummer 2 nicht genannten Sondernutzungen ist der Gewinn nach § 4 Absatz 3 zu ermitteln.


    Siehe oben
    § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e Bewertungsgesetz
    = übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzung
    = gemäß § 62 Bewertungsgesetz Abs. 1 Nr. 4 Imkerei
    Die Imkerei gilt also als Sondernutzung (wenn ich das richtig verstehe).

    Auf Seite 2426 des Bundesgesetzblattes befindet sich die WICHTIGE Anlage 1a (Grenzen und Gewinne der Sondernutzungen). Dort wo „Grenze 3“ steht, hätte besser auch noch ein „über“ dabei stehen können.

    Spalte 3 = über Grenze 3 = Imkerei über 30 Völker = € 1.000,00 je Sondernutzung

    Spalte 2 = über Grenze 2 = Imkerei über 70 Völker = nicht mehr anwendbar
    (gemäß unserem obigem Relativitäts-Supersatz § 13a Abs. 1 Satz 2 hiervon der Halbsatz „… und die in Anlage 1a Nummer 2 Spalte 2 genannten Grenzen nicht überschritten werden). Dieser Hinweis befindet sich übrigens auch in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5.


    Und nun zu dem, was mich stört:

    Das ist der obige blaue Satz, mit dem Imker/innen ohne landwirtschaftliche Nutzung bislang ohnehin schon konfrontiert waren:
    „Für die in Anlage 1a Nummer 2 nicht genannten Sondernutzungen ist der Gewinn nach § 4 Absatz 3 zu ermitteln.“

    Der D.I.B. geht davon aus, dass von 1 - 30 Völker jetzt keine ertragsteuerliche Relevanz mehr besteht (=kein Gewinn).

    Ich konnte nicht herausfinden, hinter welchem Satz sich dieser Rückschluss versteckt. Aber genau das ist der wesentliche Punkt, denn „bis 30“ Völker wird nicht als Sondernutzung in der Tabelle 1a explizit aufgeführt. Womöglich könnte dadurch der obige Satz wiederum Gültigkeit bekommen und Kleinimker/innen (1-30 Völker) müssen weiterhin Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen/Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG machen???

    Die Vorabinformation, die mir Frau Löwer, geschickt hat, beginnt damit:
    „Das Gesetz ist so formuliert, dass für die Auslegung noch Verwaltungsanweisungen erforderlich sind.“
    Ich hoffe sehr, dass damit nicht der „bis-30-Völker-Bereich“ gemeint ist, sondern noch andere Überlegungen in dem Satz stecken.

    Irgendwo muss hoffentlich noch ein Hinweis auf die Regelung bis 30 Völker stecken.
    Aber wo?

    Wer darüber mehr weiß, dem wäre ich für einen weiterführenden Hinweis sehr dankbar.

    Mein obiges Zitat zu § 13 a EStG stammt aus der neuen Gesetzesfassung. Der Verweis auf die landwirtschaftliche Flächennutzung ist also weiterhin drin und in der Vergangenheit war genau dieser Punkt das Problem, das den Imkern durch höchstrichterlichen Urteilsspruch steuerlich dann auf die Füße gefallen ist.

    Deshalb habe ich heute mit Frau Löwer Kontakt aufgenommen und nachgefragt, woraus denn der Umkehrschluss gefolgert wird, dass § 13 a EStG nun auch für diejenigen Imker/innen Gültigkeit hätte, die keine landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften.

    Sie hat mir eine Zusammenstellung geschickt, die von einem für Steuerfragen zuständigen Präsidiumsmitglied verfasst wurde. Hieraus der erste Satz: „Das Gesetz ist so formuliert, dass für die Auslegung noch Verwaltungsanweisungen erforderlich sind. …“ Autsch

    Aber auch ich möchte hoffen und gerne glauben, dass die Neufassung für uns alle endlich eine rechtssichere Gültigkeit hat. Vorerst bleibt aber die spannende Frage: "Hinter welcher Formulierung wurde sie versteckt?"


    Möglicherweise ist "Sondernutzung" das Zauberwort. Gesetzestexte sind echt schwere Kost!

    @ QueenMum und an alle Imker, die keine eigenen landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften


    Bei dieser gesetzlichen Änderung geht es um den § 13 a Einkommensteuergesetz, konkret um die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft NACH DURCHSCHNITTSSÄTZEN


    Dieser gilt, WENN


    § 13a (1)1 der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, ... Bücher zu führen.... U N D
    § 13a (1)2 in diesem Betrieb am 15. Mai innerhalb eines Wirtschaftsjahres Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung .... SELBST BEWIRTSCHAFTET und diese Flächen 20 Hektar ohne Sondernutzung nicht überschreiten ....


    Für alle anderen - und das sind die meisten Freizeitimker/innen - gilt das nicht! Dazu hat es bereits ein höchstrichterliches Urteil gegeben.


    Leider hat sich Frau Löwer so ausgedrückt, als würde das auch für alle übrigen Imker/innen gelten aber DAS IST FALSCH *) Ich habe meinen Verbandsvorsitzenden bereits darauf aufmerksam gemacht.


    Man neigt ja so gerne dazu, das zu glauben, was man glauben will. Deshalb wird sich die Fehlinformation schnell wie der Wind weiter verbreiten. Ich hoffe, dass sie auch genau so schnell wieder richtig gestellt werden kann.


    Schade, wäre ja auch viel zu schön gewesen, dass wir endlich mal eine allgemein gültige Rechtssicherheit bekommen hätten...


    *) Ich habe das Ursprüngliche stehen lassen, werde mich aber aller Wahrscheinlichkeit nach hierzu korrigieren müssen, nachdem ich heute (4.2.2015, 23:00 Uhr) extrem viel gesetzliches sowie die Zusammenfassung des D.I.B gelesen und alte und neu Fassung gegenüber gestellt und auch noch sämtliche Querverweise zu Rate gezogen habe.

    Danke Queen!


    Manchmal bedarf es einen, der einem mit der Nase noch mal auf etwas stößt!
    Ich bekomme den Infobrief zwar auch, habe ihn aber mangels Zeit nicht gelesen und dann verpasst man etwas.


    In der letzten Ausgabe vom Bienenjournal stand darüber ein völlig zusammengestümperter kleiner Artikel, aber ohne jede gesetzliche Hintergrundinformation. Ich war sofort auf der Palm!!!!!!! Da hat man imkerliche Fachzeitschriften aber trotzdem ist man auf Gedeih und Verderb darauf angeweisen, alles in mühevoller Kleinarbeit selbst zu recherchieren, weil mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet werden.

    Lieber Rudi,
    danke für die Info - mir persönlich ist das sogar sehr wichtig.
    Leider komme ich mit dem obigen Link irgendwie nicht klar.
    Kann jemand den Link noch mal genau drauf stellen, um auf das Ergebnis zu kommen. Mir fehlt leider gerade die Zeit zur ausführlichen Suche.

    Im Gegensatz zur 60 % Ameisensäure ist bei uns die Oxalsäure ad us. vet und Oxuvar apothekenpflichtig. D. h., es bedarf als Medikament einer behördlichen Zulassung.


    In der Beschreibung von Oxuvar befindet sich die Zulassungsnummer 2669.99.99 und eine Zulassung ist an bestimmte Anwendungsvorschriften geknüpft. Als ein Lebensmittel produzierender Betrieb hat sich der Tierhalter daran zu halten, anderenfalls verstößt er gegen die zugelassenen Anwendungsvorschriften und damit auch gegen die gesetzlichen Vorschriften. Es bedarf somit keiner explizit auf die Fehlanwendung von Oxalsäure abgestellten gesetzlichen Regelung, denn die allgemein gültigen Gesetze und Verordnungen reichen dafür schon aus.


    Selbstverständlich machen Anwendungsvorschriften bei Medikamenten Sinn. Die Lunge hat keine Schmerzrezeptoren. Eingeatmete Säuren können die Atmungsorgane angreifen bis verätzen und mitunter bemerkt man es noch nicht einmal sofort.


    Dr. Benedikt Polaczek hatte im letzten Jahr im Rahmen eines Versuchs mit Ameisensäure im Gewächshaus mit speziell empfindlichen Pflanzen noch schnell einen Kontrollgang machen wollen… und hat die volle Drönung der verdunsteten Ameisensäure im Gewächshaus eingeatmet. Viele Stunden später ging es ihm so schlecht, dass er ins Krankenhaus musste. Es stand sehr kritisch um ihn. Die Ärzte orientieren sich dann auf Symptome von Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auf eine Atemwegsverätzung kommt doch erst mal keiner…


    Mit Säuren ist also nicht zu spaßen und das gilt insbesondere bei einer Verdampfung.

    Durch AS-Behandlung - und QueenMum, ich weiß dass Du der dreifachen 2-Wochenbehandlung kritisch gegenüber stehst - ist mir noch KEINE Königin kaputt gegangen, selbst in diesem Jahr nicht, wo die AS-Behandlung nicht wie bisher gelaufen ist. Die klatschnassen Tücher im Professional haben trotzdem zu keinem Kö-Tod geführt.


    Aber Kös werden nicht unbedingt mehr 4 - 5 Jahre alt. Das Maximal, wenn sich der natürliche Tod eingestellt hat, war auf meinem Stand 2,5 Jahre. Je wärmer die Winter, desto irrer werden effektive Königinnen insgesamt körperlich belastet. Ich muss daraus schließen, dass es schon seine Richtigkeit hat, Kös spätestens nach 2 Jahren auszutauschen (auch wenn mir das schwer fällt), denn das wird nicht nur heute publiziert, sondern schon sehr lange.


    Thymol - na ja, wer Rückstände im Honig wissentlich in Kauf nehmen will, bitte sehr. Ich möchte das keinesfalls und bleibe bei hauptsächlich bei 60% AS, höchstens OS im Dezember. MS ist nach meiner Erfahrung wenig effektiv.

    "Jein"
    Ich kann mir das Ganze auch absolut nicht als den heiligen Bienengral vorstellen.
    Habe da eher das Bild von einem Teller voll gedünsteter Bienen vor Augen.... Mahlzeit!
    Deshalb ist der Flyer auch von mir sofort in die Rundablage befördert worden, nachdem ich mir die Beiträge und die Filme angesehen habe.


    Aber, ich musste ihn wieder herauskramen, weil prompt ein Imker bei uns zwei Tage später im Verein davon anfing und es in Berlin offenbar gerade aktiv die Runde macht. Also damit auseinandersetzen werde ich mich wohl oder übel müssen. Ein schlichtes "Blödsinn" wird als Argument nicht ausreichen.

    @ Rudi
    Das Forum war sogar maßgeblich beteiligt! Ich hatte nicht den Kopf frei, um mir passende Slogans auszudenken. Insofern war Deine Idee, das Forum mit einzubeziehen, goldrichtig.


    Die anderen Jahre war ich zur Standbetreuung der FU Berlin, Fachbereich Bienen, auf der Grünen Woche eingeteilt, während draußen die Demo lief. Aber jetzt haben wir gesehen, wie wichtig es ist, auch auf der Demo Flagge zu zeigen. Das tun - für meinen Geschmack - noch viel zu wenige! Wir werden also künftig versuchen, beidem gerecht zu werden.


    Engagiert waren alle, also nicht nur wir ;-)

    Schon komisch, dass dieses Thema überall "wieder" hochkocht (habe bei Beekeepers eine Auslage mitgenommen http://www.wir-retten-bienen.org), nur weil gerade jemand das Rad neu erfunden hat (mir war es übrigens tatsächlich neu, bin ja auch noch keine Ewigkeit "dabei").


    Dann habe ich im Internet geforscht und in Foren zum Varroa-Controller alte Beiträge gefunden. Alles schick und schön ... aber mal unabhängig davon, was es kostet: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein technisches Gerät immer exakt die gleiche Temperatur (Varroa-Controller hält es ja geheim, sollen aber wohl 39°C sein) für immer und ewig einhält. Was ist, wenn nicht??????


    Laut YouTube

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    ist alles ganz einfach. Und nach den anderen Foren, soll es schon seinerzeit sehr gut gewirkt haben.


    Ich frage mich deshalb, warum - es sind ja schließlich nicht alle Imker geizig - gerät das Thema dann in Vergessenheit und kommt nun überall als von jemanden anderes erfundene "Bienensauna" wieder neu hoch...


    An den Kosten kann es ja auch nicht gelegen haben, denn es gab und gibt auch heute noch Verleihstationen für den Varroa-Controller. Leider von mir zu weit weg. Ich würde es ansonsten testen, um mir eine eigene Meinung bilden zu können.


    Hat von unseren Vertrauenspersonen schon jemand das Gerät getestet?


    Wahrheitsgehalt, Nachhaltigkeit, Wirksamkeit anderswo gelesen oder gehört, wird für mich erst interessant, wenn es mir von zuverlässig-bekannte-Imker bestätigt werden oder ich es selbst ausprobieren kann.

    Bericht über die DEMO „Wir haben es satt“ vom 17. Januar 2015



    Verkatert, Heiser und immer noch Husten von den vielen Smokern…
    Ich wusste gar nicht, dass es XXXXL-Smoker gibt…
    Werden die extra für Demos gebaut?

    20.000 Teilnehmer wurden erwartet.
    50.000 Teilnehmer sind gekommen!!!

    Die Imker waren nicht zu überhören und gut vertreten! Dennoch, es hätte deutlich besser laufen können. Etwa 1/3 der vertretenen Imker und deren Angehörige (in unserem Pulk) waren in Zivilkleidung gekommen. Ein optisches Dilemma! Bedingt dadurch und auch, weil sich DIB und DBIB nicht koordinieren haben, entstanden viele Einzelgruppierungen und auch größere Gruppen ließen sich nicht richtig zusammen halten. Insbesondere gegen Ende der Demo liefen die Imker sehr verstreut. Aber, selbst wenn eine gemeinsame Organisation stattgefunden hätte, es war schon eine halbe Stunde vor Beginn eine extreme Herausforderung, sich durch die Menschenmenge auf dem Potsdamer Platz zu wühlen, um bekannte Gesichter zu finden…

    Die großen, gelben Anti-B4-Schilder der Berufsimker wiesen uns den Weg. Wir freuten uns, Christoph Koch zu treffen, der nicht müde wurde, die Anti-B4-Anstecker unter die Leute zu bringen und auch darüber, sofort mit Gleichgesinnten in Kontakt zu kommen. Solidarisch sind wir für eine gute Sache auf die Straße gegangen.

    Gegen
    - CETA und TTIP
    - Tierfabriken
    - Gentechnik
    - Hunger
    - globale Industrialisierung der Landwirtschaft
    - Lebensmittelskandale
    - Bauernhofsterben
    - Patente auf Pflanzen und Tiere
    - Billigfleisch
    - Ackerland als Spekulationsobjekte
    - Sterben des Regelwaldes
    - Monokulturen
    - Antibiotika-Missbrauch
    - usw.

    Für
    - ökologische Landwirtschaft
    - Ackerland für unsere Bauern
    - Respekt und Wertschätzung unserer Bauern
    - artgerechte Tierhaltung
    - Förderung regionaler Futtermittelerzeugung
    - Saatgutfreiheit
    - fairen Handel
    - gesunde, bezahlbare Nahrungsmittel
    - usw.

    Für den Fahrzeugkorso sind bundesweit ca. 90 landwirtschaftliche und auch imkerliche Fahrzeuge zusammen gekommen.

    Auf unserem Heimweg haben wir vor der Bahnschranke in Dahlewitz einen jungen Traktorfahrer von der Demo getroffen, der uns spontan zuwinkte. Es ergab sich ein nettes Kurzgespräch. Solidarität auch nach der Demo!

    Wollen wir also hoffen, dass unser Widerstand Wirkung zeigt.

    Danke für die Anregungen. Das habe ich mir "raus geguckt":


    Für Plakate
    Ohne Bienen ist kein Staat zu machen
    Bienen in Not - Vielfalt tot


    Zum Umhängen vorne und hinten
    Imker fordern politische Lobby
    Keine Wählerstimmen ohne Bienen


    Demos sind normalerweise gar nicht meine Spielwiese und deshalb sind wir mit Demo-Equipment überhaupt nicht ausgestattet. Will mal hoffen, dass wir die Bastelarbeiten noch rechtzeitig schaffen.


    Dann bitte mal alle die Daumen drücken, dass das Wetter mitmacht.

    "Strafbar" ist nicht die richtige Wortwahl, eine bessere fällt mir im Moment aber auch nicht ein. Es würde wohl auf eine Geldbuße hinauslaufen oder Schadensersatz, denn das was Helmut meint, geht auf die Verpflichtung eines jedern Herstellers zurück (und ein Imker ist Hersteller/Abfüllungsbetrieb), am Dualen System teilzunehmen, es sei denn, dass der Imker unter ganz bestimmten Voraussetzungen seinen Honig im DIB-Glas vermarktet.


    Ich erspare Euch aber hier jegliche Details, denn das ist mindestens genau so ein Reizthema, wie Steuerrecht in der Imkerei oder geeichte Waage... :-)

    Und bei mir ist es genau das Gegenteil:


    Wir mögen es gar nicht, dass Gläser "gereinigt" zurück kommen aus folgenden Gründen:


    Sind die Etiketten noch dran, kann ich sie eindeutig als meine Gläser identifizieren. Auch habe ich einen Rücklaufeindruck, in welchem Zustand der Honig war und weiß, dass nichts anderes in dem Glas aufbewahrt wurde.


    Außerdem lassen sich die Etiketten prima ablösen, wenn sich vorher noch niemand daran versucht hat. Es kostet mehr Einsatz, wenn man Etikettenfetzen ablösen oder Deckel entsorgen muss, weil die zerkratzt sind.


    Gewaschen werden meine Gläser immer zweimal, ganz gleichgültig, ob derjenige schon "vorgewaschen" hatte oder nicht, denn ich kann nicht wissen, welchen hygienischen Anspruch der Verbraucher an Abwaschwasser, Schwamm und Handtuch hat.


    Der erste Waschgang erfolgt bei mir mit dem Glasrücklauf in der Spülmaschine zusammen mit dem Tagesgeschirr, wobei mein Tagesgeschirr immer schon vorgespült ist, bevor es in die Maschine kommt. Essensreste sind also weitestgehend entfernt.


    Dann geht das Glas zur Lagerung in Eurobehälter mit Deckel, somit lagern sie weitestgehend staubfrei aber Spinnen etc. könnten trotzdem einen Weg finden.


    Vor der Neuabfüllung werden die Gläser noch einmal in der zuvor gereinigten Spülmaschine (ohne Tagesgeschirr) bei 65 °C gespült, dies dann ohne Seifenzusatz aber das volle Spülprogramm.


    Auch wenn diese Arbeitsweise aufwändig ist, sie gibt mir die größtmögliche Sicherheit in Bezug auf die Hygiene.


    Dazu muss man allerdings auch sagen, dass dies so wohl auch nur machbar ist, wenn man "klein bleibt". Bei einer größeren Imkerei ließe sich das sicherlich logistisch kaum noch tragen.

    @ Anne
    Der Winterjasmin sollte lt. Buch erst im März blühen - tut er aber jetzt, mal sehen, ob es auch zum Jahresanfang noch der Fall ist. Lt. Buch bringt er in der Skala von 1 - 4 jeweils 1 Pollen und 1 Nektar.





    Zum Thema Varroabekämpfung:


    Oxalsäurebehandlung entfällt bei mir, weil das nicht nötig ist. Die drei AS-Behandlungen haben ganze Arbeit geleistet.


    Es sind in dieser Kontrollwoche praktisch keine bis hin in einer (zweizargigen)-Beute 3 Varroen gefallen. Außerdem ist - ABER NUR UNTER DER LAMPENLUPE ZU SEHEN - fast überall zu erkennen, dass glasklare Wachsplättchen auf der Bodeneinlage sind, d. h. sie sind in Brut. Kein Wunder bei diesen mediterranen Temperaturen. Aber eben auch die Temperatur, selbst wenn einige Völker nicht in Brut sind, ist schlecht, weil sie zu weit auseinander sitzen. Eine gute Wintertraube sieht anders aus.


    Zum Thema: Der Fehler steht immer hinter der Beute - oder anders gesagt: Schuld eigene!


    Aus purer Sentimentalität habe ich meine rote Königin, die ich von der Belegstelle hatte, noch einen letzten Winter gegönnt, weil sie so super drauf war. Königin tot! Ahhhhh - und ich Dussel habe vergessen, ob ich das weisellose Volk nun auf oder unter ein weiselrichtiges Volk muss... Zu viele Notizen gemacht, nirgends gefunden und am Adventsnachmittag schickt es sich wirklich nicht, jemanden anzurufen und morgen muss ich wieder arbeiten... Könnte mich sonst wohin beißen...
    Hierzu aber noch zur Info die weiteren sichtbaren Indikatoren: Sie muss noch bis zum letzten Atemzug wie irre in Brut gewesen sein, denn ansonsten hätte es die extrem vielen Wachsplättchen und den extremen Totenfall von 42 g nicht gegeben (zum Vergleich: 6 g, auf zweizargig, wenn das Volk nicht brütet). Im Totenfall waren auch 4 - 5 Stück nicht vollendete Brut, sie saßen weit. Und noch was: Auf der Bodeneinlage waren 2 Kotköttel von der großen Wachsmotte.


    Außerdem waren von dieser Königin die ganze Zeit keine Nachkommen hinzukriegen, sodass ich dem Rat von Helmut gefolgt war, einen vollständigen Brutableger zur Überwinterung zu erstellen. Aber auch diese 100-prozentige Tochter macht nun Zicken. In ihrem Totenfall waren 14 GROSSE Drohnen, d. h. lt. Guido Eich, es sind Wunschkinder und nicht in Arbeiterinnenzellen entstanden, spätestens im März ist das Volk geliefert, wenn es überhaupt bis dahin durchhält. Das Volk befindet sich in stiller Umweiselung - echt unpassend jetzt!


    Dass eine Belegstellenkönigin - die wirklich richtig gut und produktiv war - es über zwei Jahre nicht geschafft hat, gute Weisel zu hinterlassen, ist mir eine Brezel...

    Was ich im Moment auch noch schwer bedenklich finde, ist die Witterung:


    Dass der Winterjasmin schon jetzt im Dezember blüht, ist zwar nicht toll aber noch irgendwie verständlich bei der Witterung. Aber bei uns blühen auch die Gänseblümchen und die Priemeln... :-/


    Es war nur kurzzeitig deutlich unter Null Grad am Dezember-Anfang.


    Ich habe deshalb am Wochenende noch mal die Bodeneinlagen rein gelegt und ziehe sie am kommenden Wochenende. Nach einer Woche werde ich dann hoffentlich auf der Bodeneinlage erkennen können, ob die Bienen in Brut sind.


    Ich muss für mich mal wieder feststellen, dass ich kein bisschen unbesorgter um die Bienen bin, als in den Vorjahren, obwohl ich das Bestmögliche für sie getan habe. Irgendwas ist immer ...

    Auch wenn ich im Moment noch nicht wieder ganz einsatzfähig bin, wollte ich zum Thema mal eben einen kurzen Zwischenbericht starten.


    Aktuelles Ergebnis Anfang Dezember diesen Jahres:
    Bodeneinlagekontrolle über 5 Tage: Sämtliche Bienenvölker sitzen gut und überall N U L L Varroentotenfall.

    Was die Mäuse in den Beuten suchen und finden, ist mir klar. Aber ich bin immer noch nicht dahinter gestiegen, warum die Nacktschnecken (und auch sonstige Kleinschnecken) so ein reges Interesse haben. Lieben die Süßes und / oder den Bienen-Totenfall?