Dann tut es mir leid, dass ich so hartnäckig war.
Das hilft ja, trotzdem bin ich nicht schauer geworden. Wenn ich auf einem Stand, sagen wir mal bei einem Weihnachtsmarkt, neben Honig noch Met anbieten würde, könnte ich keine detaillierte Auskunft geben, falls ich gefragt würde, ob ich berechtigt wäre, den Met zu verkaufen.
Man könnte über § 13a EStG sagen, dass das landwirtschaftliche Produkte sind, aber so richtig passt es nicht. Außerdem ist in dem Paragraf inzwischen das Wort Honig nicht mehr drin. Ich meine, es war einmal. Eine Laboranalyse sollte ich dabei haben, mit Alkohol-, Säure- und Restzuckergehalte, aber wo bekomme ich diese.
In dem Weinforum, in dem Gerald mitwirkt, kenne ich mich auch aus, aber das ist sehr vorsichtig im Umgang mit Verkaufsrechten. Erstens darf niemand rechtlich beraten, der nicht die nötige Ausbildung dazu hat und zweitens weiß es auch keiner so richtig. (Auch die Anwälte scheinbar nicht)
Je nachdem wo du Met verkaufen willst, fragt dich auch keine(r), meist kommt auch keine Kontrolle, die Kontrolleure haben genug woanders zu tun. Hilfreich ist das trotzdem nicht.