Das Thema hatte ich in einem anderen Zusammenhang auch bereits genießen dürfen. Ich bekam damals glücklicherweise den heißen Tipp, Proben durch die Amtstierärztin nicht, wie mit dieser Ärztin vereinbart, an einem 28.08. ziehen zu lassen, sondern erst im September. Grund für den gut gemeinten Rat war die längere, nämlich 9-monatige Gültigkeit des ausgestellten Zeugnisses ab Tag der Probenziehung (oder Datum des Zeugnisses...?). Dass dieser Hinweis nicht von der Ärztin selbst kam, gehört auch in die Kategorie Abzocke. - Ist ja schließlich auch meine eigene "Schuld", uninformiert einen solch doofen Termin Ende August machen zu wollen...
Noch etwas musste ich lernen: Nimmt ein BSV die Probe, liege es im gnädigen Ermessen des Amtstierarztes, das Ergebnis der Untersuchung anzuerkennen. Es liege auch im noch gnädigeren Ermessen des gleichen Arztes, das Ergebnis einer jährlichen Routine-Untersuchung nach eigenständiger Probennahme, durch den Imker selbst, anzuerkennen und daraufhin bei negativem Befund ein Gesundheitszeugnis auszustellen.
Die in meinem Amts-Bereich extrascharfe Vertreterin ihrer Art erkennt gar nichts an, was nicht von ihr selbst per Esslöffel entnommen, eingetütet und in Rechnung gestellt wurde.
Die Konsequenzen daraus zeigen sich ganz offensichtlich: Die AFB breitet sich aus, weil viele Imker das nicht (mehr) mitmachen. - Und dann werden Völker und Ableger illegal weitergegeben, Neuimker melden sich teils ganz bewusst, teils aus Unwissenheit nicht an.
Das ist der berühmte Schuss ins Knie. Ist die AFB erst mal ausgebrochen, sind die Kontrollen im Sperrbezirk kostenlos für die dort befindlichen Imkerstände....
Aber eigentlich hatte Rudi nach der Dauer der Gültigkeit eines Gesundheitszeugnisses gefragt. Wenn ich mich nicht täusche, gilt es bei Probenahme zwischen Januar und Ende August bis zum Ende des laufenden Jahres. -Danach 9 Monate, wie schon genannt, also über den Jahreswechsel hinaus.