Beiträge von Susanne

    Hallo,


    also das ist alles sehr schwierig per Ferndiagnose. Schwarze Bienen können auch einfach ganz alte sein und welche die in anderen Völker geräubert haben.


    Wenn du nicht nur so wenig Bienen und Kisten hättest, könntest du um zu lernen noch ne Weile zuschauen was passiert. Oder das Volk weit weg bringen und dann zuschauen. Da du aber die Beute brauchst und mit 2 gesunden Völkern in den Winter gehen möchtest, würde ich auch keine Experimente mehr machen :face_with_rolling_eyes:

    Jetzt bleiben noch Punkt 2) Lebensmittelhygiene:


    Noch mal der Form halber, dieser Thread wird keine rechtliche Beratung und ist ohne Gewähr !!!


    Jeder der Lebensmittel in den Verkehr bringt, hat sich selber um die Einhaltung von Gesetzen und hinreichende Information für die Herstellung von Nahrungsmitteln zu kümmern (z.B durch Schulungen oder durch anwaltliche Beratung)


    Zu diesem Punkt habe ich jede Menge gefunden. Jeder kann selber mal versuchen im Internet zu dem Thema etwas heraus zu finden. Es gibt Verordnungen und Gesetze, manches verständlich, manches in Juristendeutsch, vieles ist nachvollziehbar, wenn es um Betriebe geht, die mit leicht verderblichen tierischen Produkten hantieren.


    Als Imker schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen, wenn man und wie man die ganzen Verordnungen beachten soll. Für einen Hobbyimker nicht machbar, da kann man sich lieber ein anderes Hobby suchen.


    Nun habe ich glücklicherweise ein Papier von höchster Stelle gefunden, das die ganze Angelegenheit doch erträglicher macht. Besonders hat mich da der Punkt III über die Betriebsstätten erfreut:


    https://badische-imker.de/file…eitlinieimkerei080131.pdf


    Dazu muß ich aber sagen, dass ich oft erfahren mußte, dass viele Leute überhaupt keine Ahnung von minimaler Hygiene haben, weder in der Küche, noch sonst wo im privaten Bereich. Daher ist der Satz auf den ich mich bezog sicher nicht als Einladung zu verstehen, seinen Honig oder andere Nahrungsmittel zwischen dem schimmeligen Abwasch und dem fettigen Herd in der heimischen Küche herzustellen. Wer sich mit Lebensmittelhygiene nicht auskennt, sollte sich vorher gründlich informieren, oder einen Kurs besuchen.


    Gruß

    Na das ist doch super :thumbup::thumbup::thumbup:


    Also beim nächsten Ableger erstmal 4 Wochen warten, vor der Durchsicht tiiieeef durchatmen, überlegen, was man eigentlich sehen will - am liebsten Stifte oder schon Larven. Die Königin muss man überhaupt nicht suchen.


    Gruß

    Also es geht weiter mit dem 5 Punkt:


    Fragen nach Gewerbeanmeldung und steuerlichen Bestimmungen:


    Fragen nach der Einkommenssteuer werde ich hier nicht behandeln, das ist zu kompliziert und auch bei jedem anders.

    Es sei nochmal gesagt, dass alle folgenden Aussagen ohne Gewähr sind und von jedem selber auch noch mal ergoogelt werden sollten, bevor er / sie etwas verkaufen.


    Laut verschiedener Quellen habe ich jetzt herausgefunden, dass sich ein Imker laut Gewerberecht nicht als Gewerbetreibender anmelden muss, weil er ja Landwirt ist und landwirtschaftliche Urprodukte vertreibt.


    Für Imkereien bis zu 30 Völkern wird kein Ertrag angenommen und diese müssen theoretisch auch keine Buchhaltung haben. Für Imkereien 30 bis 70 Völkern beträgt der pauschale Gewinn 1000 € im Jahr. Das betrifft eigentlich nur die Einkommensteuer, ist hier aber relevant wenn es um Pflichten zur Buchhaltung geht. Theoretisch muss hier auch noch keine Buchhaltung erstellt werden, wenn man jedoch Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe verkauft, oder Waren zukauft, muß man darüber Buch führen.


    Wenn man Produkte weiterverarbeitet in (zweite Verarbeitungsstufe (Wachs -> Kerzen, Honig -> Met) ) und der Umsatz der Weiterverarbeitung ein Drittel des Gesamtumsatzes seines Betriebes nicht überschreitet und der Gesamtumsatz des Betriebes unter der Grenze von 51.500 Euro bleibt, muss man ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Die gleichen Grenzen gelten für zugekaufte Waren. Wobei der Vermarktungsweg (z.B. Internet) keine Rolle spielt.


    Ein weiterer Auszug aus einer Quelle lautet: der Verkauf von selbst gewonnenen Erzeugnissen der Land und Forstwirtschaft, des Wein, Gemüse, Obst, und Gartenbaus, der Geflügelzucht und der Imkerei sowie der Jagd und Fischerei ist eine Reisegewerbekarten freie Tätigkeit. das heißt ein Verkauf auf Märkten muss ebenfalls nicht angezeigt werden. Um in diesem Punkt Sicherheit zu haben, würde ich beim zuständigen Ordnungsamt noch mal nachfragen, da das offensichtlich regional unterschiedlich gehandhabt wird.


    Die Herstellung von Kerzen aus eigenem Wachs scheint in verschiedenen Regionen unterschiedlich gehandhabt zu werden. die einen rechnen es noch zur ersten Verarbeitungsstufe und die anderen zur zweiten


    So, das wars erstmal zu dem Punkt. Fortsetzung folgt....


    Gruss


    Ja Fibroin,


    deswegen versuche ich das Thema ja mal zusammen zu tragen, weil keiner nix genaues nicht weiß 8o


    Beim letzten TS Abend waren wir schon 3 die Met Zuhause rumstehen hatten und nicht wußten, ob sie den verkaufen dürfen. Ich habe auch schon jede Menge gefunden. Aber auch das muß ich in den Regenpausen auch erstmal auswerten und hier reinschreiben. Also ich war ungeduldig, du bist es auch. Gut dann sind wir uns einig


    Gruß

    Gut, danke Rudi, das ist doch mal eine Aussage, mit der ich etwas anfangen kann :thumbup::thumbup::thumbup:


    Also muss ich kein Gewerbe anmelden, wenn ich die steuerlichen Grenzen nicht erreiche. Das war so klar nirgens im Netz zu erfahren


    Klar verstehe ich, dass Hochsaison ist und du im Stress bist. Aber dann wäre es schön gewesen, wenn schreibst, dass später Antwortest, wegen Stress. So kam der Eindruck auf, dass du keine Lust hast dein Wissen mit uns zu teilen. Dann tut es mir leid, dass ich so hartnäckig war.


    Wir snacken ein andermal


    LG


    PS: und im Übrigen reinigt ein Gewitter die Luft, hier war mal was los und alle sind jetzt wach :winking_face_with_tongue::partying_face::rolling_on_the_floor_laughing:

    Ja, Dennis, den Link kenne ich und das Weinforum von Gerald auch. Aber da werden auch nicht alle Fragen die ich habe beantwortet


    Mir geht es hier darum, um die Essenz der vielen Informationen aus dem Web zusammen zu tragen, eben weil es so viel ist und teilweise so viel Unsinn geschreiben wird. Und alle die es wissen auf ihrem Wissen hocken und nicht rauslassen.


    Ich will NICHT alle steuerlichen Fragen der Imkerei klären - sondern nur die Fragen dazu, wie es rechtlich und steuerlich ist, wenn man als Imker Met in den Verkehr bringen will.


    und wenn ich dazu von unserem Imkermeister die Antwort bekomme "das Internet ist voll von Information dazu" und schau im "Bienen Journal" nach, dann kann ich nur sagen: "eine solche Antwort hätte ich auch in anderen Forem bekommen, von denen wir uns abheben wollen.


    Zumal ich eine ganz klare Fragen gestellt habe, nämlich: ab welchen Mengen Met die ich verkaufe, ich als Imker ein Gewerbe anmelden muss. Und anstatt eine klare Antwort zu geben, wie - bis soundsoviel Umsatz, oder soundsoviel Prozentual vom Honigverkauf, oder sowas, was mir meine Frage beantwortet hätte, kriege ich von dir den Hinweis auf das Bienenjounal und auf das Internet.


    Das Bienenjournal behandelt die steuerlichen Fragen - dazu komme ich noch später - meine Frage war, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss


    Und in diesem Forum befinde ich mich im Internet, in einem Forum das sich auf die Fahne geschrieben hat Jungimkern zu helfen und im Credo hat: "es gibt keine dummen Fragen".


    Und da ich weiß, dass du das weißt, Rudi, würde ich jetzt gerne mal wissen, warum du das nicht verrätst.


    Das ist mir gerade ehrlich gesagt ein Rätsel, nach diesen vielen Jahren der fruchbaren Zusammenarbeit hier.


    Gruß

    Susanne

    Also Rudi, ganz ehrlich mit deinen letzten Aussagen kann ich nichts anfangen. Ich suche mir hier einen Wolf, um dieses Thema für mich - als (Met-) Jungimkerin aufzubereiten. Und das mache ich hier im Forum öffentlich, damit das Forum und Jungimker, die hier reinschauen, etwas davon haben


    Das ist fast wie in anderen Foren, von denen wir uns abheben wollen, in denen man nur Antworten bekommt, wie "doppelt gemoppelt", "geh zum Anwalt" oder "google mal".


    Also wenn wir da angelangt sind dann mache ich den Thread zu und schreibe hier nichts mehr

    da der Punkt 2) etwas aufwändiger ist, würde ich erstmal gerne zu Punkt 5) springen:


    Fragen nach Gewerbeanmeldung und steuerliche Bestimmungen.


    Bei dem Thema Gewerbeameldung komme ich nicht weiter. Klar ist, wer kein Imker ist und Met herstellt und dann verkauft, muß ein Gewerbe anmelden. Aber wie ist das mit Hobbyimkern ?


    LG

    Zu Punkt 1):


    1) Zusammensetzung (was darf rein, was muss rein, was darf nicht rein)

    für Met und

    für andere weinähnlichen Getränke (Obstweine, Honigweine mit anderen Zusätzen (Apfelsaft, Gewürze usw)


    Es gibt "Leitsätze für Weinähnliche Getränke", darin ist geregelt, was rein darf, rein muss und was nicht rein darf:

    https://www.deutsche-lebensmit…einaehnlichegetraenke.pdf


    z.B findet man dort, dass im Met mindestens ein drittel Gewichtsanteil Honig sein muss und nicht weniger und dass er ohne Zusatz von Zuckerarten oder anderen süßenden Zutaten ergestellt wird.


    Alsooooooo:


    Was ich bisher zusammen getragen habe ergeben 5 Punkte, in die ich die Thematik gerne unterteilen würde:


    1) Zusammensetzung (was darf rein, was muss rein, was darf nicht rein)

    für Met und

    für andere weinähnlichen Getränke (Obstweine, Honigweine mit anderen Zusätzen (Apfelsaft, Gewürze usw)


    2) Auflagen und Vorschriften zur Herstellung (Lebensmittelhygiene)


    3) Vorschriften zur Deklaration (Etikett)


    4) Verpackungsverordnung


    5) Fragen nach Gewerbeanmeldung und steuerlichen Bestimmungen


    Ich weiss nicht ob ich alles erfasst habe ? Fällt jemandem noch was ein oder auf ?