Honigsorten und Bezeichnungs-Richtlinien

  • [size=3]Zur botanischen Sortenbezeichnung des deutschen Honigs
    im Imker–Honigglas des Deutschen Imkerbundes e. V.



    1. Vorbemerkungen
    Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Honigverordnung darf die Bezeichnung „Honig“ nur dann durch die
    Angabe bestimmter Blüten oder Pflanzen ergänzt werden, d. h. eine botanische Sortenbezeichnung
    erhalten, wenn er vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder
    Pflanzen entstammt und entsprechende sensorische, physikalisch-chemische und mikroskopische
    Merkmale aufweist.


    Es müssen also zwei wichtige Kriterien erfüllt werden:


    1.
    Der mit einer pflanzlichen Sortenbezeichnung deklarierte Honig (z. B. Heidehonig) muss
    vollständig oder überwiegend*) der genannten Pflanzenart (Heide) entstammen.


    2.
    Der Geruch und Geschmack, die chemisch-physikalischen Merkmale und das mikroskopische
    (pollenanalytische) Bild müssen der jeweiligen Sorte entsprechen. Sind diese Kriterien
    lückenlos gegeben, ist der Nachweis für die gewählte Trachtherkunft erbracht. In
    der Untersuchungspraxis erfolgt eine solche Sortenfeststellung vor allem über die Merkmale
    Geruch und Geschmack, elektrische Leitfähigkeit sowie die mikroskopisch durchzuführende
    Pollenanalyse. Weitere Merkmale (wie z. B. das Zuckerspektrum, Art der Aromasubstanzen,
    pH-Wert u. a.) werden mitunter zusätzlich bestimmt. Die Merkmale
    müssen insgesamt ein geschlossenes, der Sorte entsprechendes Bild ergeben.
    Hieraus kann man leicht ersehen, dass eine richtige Sortenfeststellung in vielen Fällen nur
    nach vorheriger labortechnischer Analyse des Honigs möglich ist. Imker und Abfüller müssen
    stets bedenken, dass bei Sortenfestlegung ohne vorherige Laboranalyse die Gefahr sehr
    groß ist, gegen die Vorschriften der Honigverordnung zu verstoßen. Diesbezügliche Fehler
    sollte der deutsche Imker, der seinem Honig im Imker-Honigglas des D.I.B. bekanntlich ein
    hohes Qualitätsniveau zuspricht, unbedingt vermeiden! Werden Bienenvölker in Gebieten
    *) Der Verordnungsgeber fordert daher bei solchen Angaben, dass der Honig ausschließlich oder überwiegend,
    d. h. zu mindestens 60 %, den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt.


    (1) der Honigverordnung vom 16.01.2004 darf die Bezeichnung „Honig“ nur dann
    durch die Angabe bestimmter Blüten oder Pflanzen ergänzt werden, d. h. eine botanische
    Sortenbezeichnung erhalten, wenn er vollständig oder überwiegend den genannten Blüten
    oder Pflanzen entstammt und entsprechende sensorische, physikalisch-chemische und
    mikroskopische Merkmale aufweist.
    eine richtige Sortenangabe in vielen Fällen nur nach
    vorheriger labortechnischer Analyse des Honigs möglich ist. Imker und Abfüller müssen
    stets bedenken, dass bei Sortenfestlegung ohne vorherige Laboranalyse die aufgestellt, die eine Massentracht (z. B. aus der Robinie) erwarten lassen, so ergibt sich
    hieraus noch keine Garantie für die Ernte eines entsprechenden Sortenhonigs. Die Ergiebigkeit
    der erhofften Tracht und das Sammelverhalten der Bienen sind von vielen Faktoren abhängig
    und fallen sehr verschieden aus. Bevor eine botanische Sortenbezeichnung erfolgt,
    sollte daher sicherheitshalber eine Herkunftsbestimmung im Labor durchgeführt werden
    (siehe diesbezügliche Angebote einiger Bieneninstitute und Untersuchungsstellen).
    Viele Honigkonsumenten bevorzugen den Kauf von Sortenhonigen. Abfüller und größere
    Imkereibetriebe sind daher darauf angewiesen, Honige unterschiedlicher botanischer Herkunft
    auf dem Markt anzubieten. In der Regel sind solche Honige vorher im Labor entsprechend
    untersucht worden.
    So wünschenswert die Gewinnung solcher Sortenhonige und entsprechende Bezeichnungen
    im Hinblick auf Markt und Verbraucher auch sind: Die Struktur unserer Landschaften bedingt
    sehr häufig nur die Gewinnung von Mischtrachten, für die gemäß der Honigverordnung
    botanische Sortenbezeichnungen weitgehend entfallen. Nicht nur der Händler, auch
    der Imker ist verpflichtet, die Vorschriften der Honigverordnung strikt einzuhalten! So darf
    man Mischtrachten nicht mit der Nennung preislich interessanter Einzeltrachtanteile „aufzubessern“
    versuchen (Ausnahmen siehe unten).


    Bei vorschriftsmäßiger Gewinnung und Behandlung
    von Honigen aus Mischtrachten – sachgerechte Völkerbehandlung vorausgesetzt –
    kann in den meisten Fällen auf eine labormäßige botanische Herkunftsbestimmung (vor
    dem Zeitpunkt der Vermarktung) verzichtet werden. Falls man nicht gänzlich auf eine Zusatzbezeichnung
    auf dem Gewährverschluss verzichten will, bietet sich für solche Honige
    ein allgemeiner Begriff wie „Sommertracht“ oder „Blütenhonig“ an.
    Doppelbezeichnungen, z. B. „Linden-Akazien-Honig“, entsprechen nicht dem Sinn der
    Honigverordnung; dennoch sind sie seit vielen Jahren „handelsüblich“ und weit verbreitet
    (vgl. B. Talpay, 1985. Es gibt jedoch keine Rechtsvorschriften über die Höhe des jeweiligen
    Einzeltrachtanteils. Dementsprechend hat der Deutsche Imkerbund botanische Doppelbezeichnungen
    für Honig im Einheitsglas generell nicht zugelassen, mit einer einzigen Ausnahme:


    „Tanne/Fichte“ (hier liegt ein eng assoziiertes Trachtvorkommen vor, genaue quantitative
    Abgrenzungen der Einzeltrachten sind sehr schwierig).


    Zusätzlich hat der Deutsche Imkerbund angesichts der derzeitigen Verbrauchererwartungen
    und der Situation auf dem Honigmarkt am 23. April 1988 folgende Regelung beschlossen:
    Zur Erleichterung des Honigabsatzes und um den Wünschen der Verbraucher nach einer
    Sortenvielfalt entgegenzukommen, wird folgende Sortendeklaration zugelassen: Allgemeine
    Bezeichnungen in Verbindung mit einer nachgestellten botanischen Sortentracht sind in der
    Bezeichnung möglich, wenn der Anteil der genannten Sorte mindestens 30 % beträgt. Beispiel:
    „Sommertracht mit Linde“.
    Wald- und Blütenhonig
    Aus Gründen der Vermarktung und der natürlichen Trachtzusammensetzung hat der D.I.B.
    ab 4.11.1991 auch die Doppelbezeichnung Wald- und Blütenhonig eingeführt.
    Die Bezeichnung ist zulässig, wenn der Honig folgende Voraussetzungen erfüllt:


    1.
    Der Honig wurde von den Bienen in demselben Zeitraum und aus Trachtquellen desselben
    geografischen Ursprungs natürlich erzeugt.


    2.
    In dem Honig muss ein erheblicher Anteil an Honigtau enthalten sein (mindestens 1/3 der
    Gesamttracht).


    3.
    Die organoleptischen, chemisch-physikalischen und mikroskopischen Merkmale des Honigs
    müssen den Trachtanteilen entsprechen.
    Abkürzungen, Änderungen der oben genannten Doppelbezeichnung sind nicht zulässig.
    Die Frage, ob der Anteil der zu nennenden Sorten (z. B. Heide, Linde, Löwenzahn) mindestens
    30 % der Gesamttracht ausmacht, ist nur aufgrund einer Laboranalyse zu beantworten.
    Eine Voruntersuchung ist daher unerlässlich.
    Regionale, territoriale oder topographische Zusatzbezeichnung, z. B. „Bayerischer Fichtenhonig“,
    Schwarzwald-Tannenhonig“ sind klar festgelegt, rechtlich einwandfreie Begriffe.
    Sie sind zulässig, vorausgesetzt der Honig entstammt ausschließlich den genannten Regionen
    (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 der Honigverordnung).


    2.
    Nachfolgend sind die wichtigsten, derzeit in Deutschland
    auftretenden Sortenhonige charakterisiert:

    Wie oben bereits dargelegt müssen bei einem Sortenhonig die sensorischen, chemischphysikalischen
    und mikroskopischen Merkmale übereinstimmen. Bei der mikroskopischen
    Analyse spielen die vorhandenen Pollen eine wesentliche Rolle. Daher wird diese Analyse
    auch als „Pollenanalyse“ bezeichnet. Die zugehörige Methode ist in der „Methodik der Melissopalynologie“
    (Louveaux et al. 1978, Internation. Kommission für Bienenbotanik) beschrieben.
    Sie wurde in den Folgejahren weiterentwickelt und als DIN-Norm standardisiert
    (vgl. auch diesbezügl. Publikationen der Internation. Honigkommission).
    Bei der Pollenanalyse sind die „relative“ und die „absolute“ Pollenhäufigkeit zu unterscheiden.
    Da je nach Blütenaufbau und Nektarverfügbarkeit bei den verschiedenen Pflanzen
    sehr große Unterschiede im Pollengehalt auftreten, dürfen die ermittelten relativen Häufigkeiten
    (%) der Pollenarten nicht mit dem Trachtanteil des jeweiligen Pflanzennektars im
    Honig gleichgesetzt werden. Beispiele für unterschiedliche Pollenrepräsentanz: Edelkastanie
    (= überrepräsentiert) – Linde und Robinie (= unterrepräsentiert). Der Pollen-Einstäubungsgrad
    bei sortenreinen Honigen schwankt von ca 100 bis über 1 Million Pollen pro g Honig
    (absoluter Pollengehalt). Um die relative Pollenhäufigkeit in % zu ermitteln, müssen mindestens
    500 Pollen ausgezählt werden.



    Rapshonig (Blütenhonig aus Brassica napus ssp.) kristallisiert aufgrund seines hohen Glukosegehaltes
    besonders rasch, gleichmäßig und fein aus. Als sortentypische, sensorische
    Merkmale gelten die helle, fast weiße Farbe, ein schwach ausgeprägtes, dezentes Aroma
    sowie eine feinsteife bis zuweilen feste Konsistenz. Nahezu sortenreine Rapshonige sind im
    mikroskopischen Bild gekennzeichnet durch eine klare Dominanz von Rapspollen (bis zu
    95 %), begleitet von nur wenigen Einzelpollen wie z. B. von Obstgewächsen, Weide,
    Löwenzahn u.a. Rapshonige weisen eine niedrige elektrische Leitfähigkeit auf (bei
    0,2 mS/cm).
    – 4 –



    Kleehonig (Blütenhonig aus Trifolium spec. und Melilotus spec.) kristallisiert schnell, fein
    und homogen aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die hellbeige bis weiße
    Farbe, ein mild-süßes Aroma mit einem delikaten Nachgeschmack sowie eine weiche Konsistenz.
    Nahezu sortenreine Kleehonige sind im mikroskopischen Bild gekennzeichnet durch
    eine klare Dominanz der Klee-Pollen (bis zu 80 %), begleitet von wenigen Einzelpollen wie
    z. B. von verschiedenen Kreuzblütlern, Linde und Kornblume. Kleehonige weisen eine niedrige
    elektrische Leitfähigkeit auf (bei 0,2 mS/cm).



    Obstblütenhonig (Blütenhonig aus Malus spec. und Prunus spec.) ist aufgrund des erhöhten
    Wassergehaltes anfangs dünnflüssig, wird jedoch je nach Beitracht früher oder später fest.
    Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die zartgelbe Farbe sowie ein dezentes
    Aroma. Nahezu sortenreine Obstblütenhonige mit einem Obstpollen-Anteil von > 60 % werden
    nur in großen Obstanbauflächen geerntet. Ansonsten treten Beitrachten aus Raps, Weide
    und Löwenzahn deutlich hervor. Die elektrische Leitfähigkeit zeigt mit ca. 0,2 mS/cm einen
    niedrigen Wert.



    Löwenzahnhonig (Blütenhonig aus Taraxacum officinale) kristallisiert aufgrund seines hohen
    Glukosegehaltes schnell aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die intensiv
    goldgelbe Farbe, ein kräftiges Aroma sowie eine u. U. sehr harte Konsistenz. Das teilweise
    recht scharfe, penetrante Aroma nahezu sortenreiner Löwenzahnhonige wird
    gemildert durch Begleittrachten von z. B. Weide, Obstgewächsen und Raps. In der mikroskopischen
    Analyse gelten Löwenzahnpollen als überwiegend unterrepräsentiert (deutlich
    unter 45 %).



    Lindenhonig (Blüten-/Honigtau-Honig aus Tilia spec.) weist im kristallisierten Zustand eine
    grauweiße, zartgelbliche bis zartgrüne Farbe auf, bei größerem Honigtau-Anteil auch wesentlich
    dunkler in der Farbe. Sortentypisch im sensorischen Bereich ist weiterhin das auffallend
    ausgeprägte, an Pfefferminze oder Menthol erinnernde Aroma, das durch Beitrachten
    aus Klee, Roßkastanie, Ahorn und Kreuzblütlern gemildert werden kann. In der mikroskopischen
    Analyse gelten Lindenpollen als unterrepräsentiert (nahezu sortenreine deutsche
    Lindenhonige sind gekennzeichnet durch einen niedrigen absoluten Pollengehalt mit einem
    Lindenpollen-Anteil von 10-30 %). Der Grund hierfür ist nicht im z. T. begleitenden Honigtau-
    Anteil, sondern in der Morphologie der Blüte zu suchen.



    Akazienhonig (Blütenhonig aus Robinia pseudoacacia) kristallisiert aufgrund seines hohen
    Fruktose- und niedrigen Glukosegehaltes extrem langsam aus. Als sortentypische, sensorische
    Merkmale gelten die wasserklare, blassgelbe, zuweilen leicht grün schimmernde Farbe,
    ein mild-süßes Aroma sowie eine manchmal jahrelang flüssige Konsistenz. In der mikroskopischen
    Analyse gelten Robinienpollen als unterrepräsentiert (ca. 20 %), begleitet von
    Pollen von z. B. Kreuzblütlern, Klee und Roßkastanie. Nahezu sortenreine, deutsche Akazienhonige
    sind gekennzeichnet durch einen niedrigen absoluten Pollengehalt.



    Sonnenblumenhonig (Blütenhonig aus Helianthus annuus) kristallisiert schnell und fein
    aus. Als sortentypische, sensorische Merkmale gelten die dottergelbe Farbe sowie ein kräftiges
    charakteristisches Aroma. In der mikroskopischen Analyse ist ein stark schwankender
    Gehalt an Sonnenblumenpollen auffallend. In den meisten Fällen liegt eine erhebliche Unterrepräsentanz
    vor, begleitet von Pollen von z. B. Phacelia, Spargel und Edelkastanie.
    Nahezu sortenreine Sonnenblumenhonige weisen eine elektrische Leitfähigkeit von 0,3–0,4
    mS/cm auf.




    Heidehonig (Blütenhonig aus Calluna vulgaris) zeigt aufgrund seines kolloidalen Eiweißgehaltes
    eine gelatinöse Beschaffenheit – physikalisch nachweisbar durch den Thixotropie-
    Test nach Louveaux. Nach zögernder Kristallisation entsteht eine je nach Beitracht feinbis
    grobkörnige Konsistenz. Als weitere sortentypische, sensorische Merkmale gelten die
    rötlich-braune bzw. dunkelgelbe Farbe und ein spezifisches, mit anderen Trachten nicht zu
    verwechselndes, herbes Aroma. In der mikroskopischen Analyse kann der Pollen der Besenheide
    sowohl über- als auch unterrepräsentiert auftreten, abhängig von den unterschiedlichen
    Gewinnungsweisen dieses Honigs. Nahezu sortenreine Heidehonige weisen einen
    hohen Wassergehalt sowie eine elektrische Leitfähigkeit um 0,7 mS/cm auf.



    Edelkastanienhonig (Blüten-/Honigtau-Honig aus Castanea sativa) bleibt aufgrund seines
    geringen Glukosegehaltes lange flüssig. Nahezu sortenreine Edelkastanienhonige zeigen als
    sensorische Merkmale eine braune bis rotbraune, bei gleichzeitiger Honigtautracht eine
    dunkelbraune Farbe sowie ein kräftiges, herbes, penetrant erscheinendes Aroma. Der fast
    bittere Geschmack wird gemildert durch Beitrachten von z. B. Klee, Robinie u. a. In der
    mikroskopischen Analyse gelten Edelkastanienpollen als stark überrepräsentiert, er kann
    das Pollenbild bis zu 99 % beherrschen. Der absolute Pollengehalt ist sehr hoch. Edelkastanienhonige
    sind gekennzeichnet durch eine hohe elektrische Leitfähigkeit und einen relativ
    hohen Gehalt an Ameisensäure.



    Tannenhonig (Honigtau-Honig von Abies alba) bleibt aufgrund des niedrigen Glukosegehaltes
    bzw. der Summe der höhermolekularen Zucker lange flüssig. Als sortentypische, sensorische
    Merkmale gelten eine mittel- bis tiefbraune oder auch grünlich schimmernde Farbe,
    das würzige, harzige Aroma sowie eine zähflüssige bzw. weiche Konsistenz. Im mikroskopischen
    Bild zeigen Tannenhonige keine markanten Unterscheidungsmerkmale zu den sog.
    Waldhonigen, die elektrische Leitfähigkeit liegt jedoch deutlich höher (bis zu 1,6 mS/cm).



    Fichtenhonig (Honigtau-Honig von Picea excelsa) bleibt ähnlich wie Tannenhonig
    aufgrund seines geringen Glukosegehaltes lange flüssig. Als sortentypische, sensorische
    Merkmale gelten die rotbraune Farbe, das malzig-würzige Aroma sowie die zähflüssige
    Konsistenz. Im mikroskopischen Bild zeigen Fichtenhonige keine markanten Unterscheidungsmerkmale
    zu den sog. Waldhonigen. Die elektrische Leitfähigkeit variiert zwischen
    0,8 und 1,2 m S/cm.
    Zeitweilig werden in bestimmten Regionen weitere Sortenhonige geerntet, z. B.: Kornblumen,
    Gamander, Weidenröschen, Himbeere, Bärenklau, Rhododendron, Strandflieder,
    Phacelia, Weide u. a. Solche Honige treten mehr oder weniger selten auf. Eine
    diesbezügl. botanische Sortenbezeichnung ist gemäß den Bestimmungen des D.I.B. (II § 4,
    Nr. 2) zulässig, sie sollte jedoch nur nach vorheriger botanischer Herkunftsbestimmung
    (Pollenanalyse) angewandt werden. Da sich das Bild der bisher rein landwirtschaftlich genutzten
    Flächen künftig noch weiter ändern könnte (Brachen, Stilllegungen, Randstreifen),
    ist auch eine Veränderung der Trachtsituation für die Bienen und damit der Honigernte nicht
    auszuschließen. Dieses würde bedeuten, dass auch die Palette der hier vorgestellten Honigbezeichnungen
    ggf. zu ergänzen wäre.



    Allgemeine, nicht sortenspezifische Bezeichnungen
    Blütenhonig
    entstammt dem Nektar von Blütenpflanzen, wobei eine, mehrere oder zahlreiche Pflanzenarten
    beteiligt sein können. Geringfügige Trachtanteile aus Honigtau gelten als vertretbar.
    Farbe, Konsistenz, Geruch und Geschmack sind abhängig von der Art der beteiligten Blütentracht
    und variieren stark. Die elektrische Leitfähigkeit reicht von ca. 0,2 bis 0,7 mS/cm
    (Ausnahmen: siehe Honigverordnung Anlage 2, II Nr. 4).


    Sommertracht
    Hier gelten ähnliche Aussagen wie für Blütenhonige angegeben, jedoch mit der wichtigen
    Ausnahme: Honigtau-Anteile und Nektar-Anteile sind in ihrem Mengenverhältnis bei
    dem Begriff „Sommertracht“ nicht festgelegt.
    Anmerkungen hierzu: Die Bezeichnung „Blütenhonig“, „Sommertracht“ (= Sommerhonig)
    o. ä. allgemein gehaltenen Formulierungen stellen keine botanische Sortendeklaration dar.
    Die Verwendung solcher Begriffe allein hat in den seltensten Fällen zu Verstößen geführt,
    wohl aber die Kombination mit Sortenbezeichnungen (s. o.). Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 3,
    Nr. 1 der Honigverordnung wäre vor allem dann gegeben, wenn eine Verbindung des botanischen
    Namens einer nicht überwiegenden Einzeltracht zu dem Wort Honig hergestellt
    wird. So ist z. B. der Ausdruck „Heidehonig mit Sommertracht“ unzulässig!


    Waldhonig
    (Honigtau-Honig von Nadel- und Laubbäumen) bleibt in der Regel lange flüssig. Als sortentypische,
    sensorische Merkmale gelten die unterschiedlich braune Farbe, ein würziges,
    malzartiges Aroma sowie eine zähflüssige bzw. weiche Konsistenz. Nahezu sortenreine
    Waldhonige sind in der mikroskopischen Analyse gekennzeichnet durch einen höheren Anteil
    von Windblütler-Pollen wie Wegerich, Ampfer und Gräser sowie weiteren Honigtauanzeigern
    (Sporen und Hyphen von Rußtaupilzen, Algenzellen u. a.), bei einem verhältnismäßig
    niedrigen absoluten Pollengehalt. Waldhonige zeigen eine hohe elektrische Leitfähigkeit
    (> 0,8 m S/cm) und ein mannigfaltiges, z. T. trachtspezifisches Zuckerspektrum.
    Zusammenfassung:


    I.
    Botanische Bezeichnungen/ Sortenbezeichnungen:
    Rapshonig Sonnenblumenhonig*)
    Kleehonig Heidehonig
    Obstblütenhonig*) Edelkastanienhonig*)
    Löwenzahnhonig*) Tannenhonig
    Lindenhonig Fichtenhonig
    Akazienhonig*) Tanne/Fichte
    Kornblumenhonig*) u. a.
    *) Um eine bessere Lesbarkeit des Sorteneindrucks auf dem Gewährverschluss zu erreichen, erscheint es ratsam,
    in einigen Fällen wegen der Größenverhältnisse nur den botanischen Pflanzennamen zu wählen (z. B.
    Edelkastanie, Löwenzahn, Sonnenblume).
    hierzu: Die Bezeichnung „Blütenhonig“, „Sommertracht“ „Sommerblütenhonig“


    II.
    Allgemeine Bezeichnungen:
    Blütenhonig Wald- und Blütenhonig
    Frühtracht Waldhonig oder
    Sommertracht Honigtauhonig
    Sommerhonig


    III.
    Allgemeine Bezeichnungen in Verbindung mit einer botanischen
    Sortenangabe (Beispiele):
    Sommerhonig mit Heide Blütenhonig mit Löwenzahn
    Sommertracht mit Linde Waldhonig mit Edelkastanie
    Die zu nennende botanische Sorte (diesbezügl. Trachtanteil mindestens 30 %) ist dabei
    hinter die Allgemeinbezeichnung zu setzen. Die beiden Ausdrücke sind durch das
    Wort „mit“ zu verbinden. Es handelt sich dabei um Honig, der von den Bienen in demselben
    Zeitraum und aus Trachtquellen desselben geografischen Ursprungs natürlich erzeugt
    wurde. Bei derartigen Honigen sind die typischen organoleptischen (Farbe, Geruch,
    Geschmack), mikroskopischen und physikalisch-chemischen Merkmale des
    Anteils mit der genannten spezifischen botanischen Herkunft noch erkennbar.
    Vgl. auch die Ausführungen zur Bezeichnung Wald- und Blütenhonig auf Seite 2.
    Weitere Erläuterungen zur Trachtherkunft können u. U. auch in einem vom D.I.B. zu genehmigenden
    Text des Rückenetiketts (maximale Größe 22 qcm) zum Ausdruck gebracht
    werden.


    IV.
    Zusätzliche regionale Bezeichnungen (Ausnahmen):
    Bayerischer Waldhonig
    Schwarzwaldhonig
    Die Verwendung weiterer regionaler Bezeichnungen ist zulässig, bedarf jedoch der Genehmigung
    durch den D.I.B. (vgl. II § 4, Nr. 2 der Bestimmungen zu den Warenzeichen des
    D.I.B.).[/size]


    Literatur:
    Behm, F., Ohe, K. von der, Henrich, W.: Zuverlässigkeit der Pollenanalyse von Honig – Bestimmung
    der Pollenhäufigkeiten. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 92, 183–188 (1996)
    DIN, Deutsche Normen für Honiguntersuchungen, Nr. 10760: Bestimmung der relativen Pollenhäufigkeit,
    Berlin 2001
    Dustmann, J.H.: Zur botanischen Sortenbezeichnung des deutschen Honigs im D.I.B.-Einheitsglas.
    ADIZ 22, 340–344 (1988)
    Dustmann, J.H.: Richtlinien zur Untersuchung/Beurteilung von Honig unter dem Warenzeichen
    des Deutschen Imkerbundes, D.I.B.-Merkblatt 3.5, Wachtberg 2006
    Dustmann, J.H.: Kommentar zur Honigverordnung vom 16. 1. 2004. Sonderdruck des Deutschen
    Imkerbundes, S. 9–12, Wachtberg 2004. Deutsches Bienenjournal 12, 150–151 (2004)
    Honigverordnung vom 16. 01. 2004. BGBl. 2004 Teil I Nr. 4, S. 92–96
    Sommerblütenhonig
    Sommerblütenhonig mit Heide
    – 8 –
    Horn, H., Lüllmann, C.: Das große Honigbuch, 2. Aufl. Kosmos Verlag, Stuttgart 2002
    Louveaux, J., Maurizio, A., Vorwohl, G.: Methods of Melissopalynology. Hrsg.: Internationale
    Kommission für Bienenbotanik. Bee World 59, 139–157 (1978)
    Ohe, W. von der (Guest Editor): European unifloral honeys. Apidologie 35, No. Suppl. 1
    (2004) Special Issue (Sonderheft)
    Ohe, W. von der, Ohe, K. von der: Charakterisierung einiger einheimischer Sortenhonige. In:
    Deutsches Bienenjournal 3, 492–497 (1995) und 4, 438–443 (1996). ADIZ 28 (4), 25–29
    (1994). Apidologie 26, 312–313 (1995)
    Talpay, B.: Spezifikationen für Trachthonige. Deutsche Lebensmittel-Rundschau 81, 148–151
    (1985)
    Zipfel / Rathke: Kommentar zum Lebensmittelrecht, hier: C 350 – Honigverordnung (1996

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