Wartezeiten nach dem Einsatz von Arzneimitteln

Die Wartezeit-Angabe für ein Arzneimittel gibt die Zeit an, die nach der letzten Verabreichung eines Arzneimittels an ein Tier (Biene) bis zum Zeitpunkt der Gewinnung von Lebensmitteln (Honig) von diesem Tier einzuhalten ist. Sie gewährleistet, dass eventuelle Rückstände festgelegte Höchstmengen für arzneilich wirksame Stoffe nicht überschreiten. Durch die Angabe einer Wartezeit soll demnach sichergestellt werden, dass Konsumenten von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft nicht durch Arzneimittelrückstände geschädigt werden.

Für die Bekämpfung der Varroa-Milbe sind diverse Varroazide zugelassen, deren Wartezeit mit „0 Tage“ angegeben wird. Beispielhaft seien hier die Varroazide VarroMed® und OXUVAR® 5,7% genannt. Damit wird für den Einsatz eines solchen Varroazides im Bienenvolk mit der Angabe „Wartezeit für Honig 0 Tage“ (nur) auf die Tatsache hingewiesen, dass etwaige Rückstände im nach der Behandlung geernteten Honig für den Konsumenten unschädlich sind.

Rückstände organischer Säuren (Ameisen-, Milch- und Oxalsäure) umfassen jede künstlich erhöhte Säure-Konzentration im Honig. Sie stellen in den bislang von uns nachgewiesenen Mengen kein Gesundheitsrisiko für den Honigkonsumenten dar. Sie verstoßen jedoch gegen den Grundsatz der Honigverordnung (HonigV), wonach Bestandteile des Honigs nicht über ihre natürlichen Gehalte verändert sein dürfen.

Liegen die Konzentrationen organischer Säuren über deren natürlichen Gehalte im Honig, verliert ein Honig die Verkehrsfähigkeit.

Grundsätzlich wird bei einer Anwendung von Varroaziden, die auf organischen Säuren basieren, der natürliche Gehalt des zum Zeitpunkt der Behandlung vorhandenen Honigs teils deutlich erhöht und diese rufen unter Umständen geschmackliche Veränderungen hervor. Das haben wir schon vor vielen Jahren mit gezielten Untersuchungen, aber auch bei Routineuntersuchungen gezeigt.

Zwischentracht-Behandlungen hatten selbst nach anschließend einsetzender Massentracht einen negativen Effekt auf Rückstandsgehalte der später geernteten Honige. Eine kalkulierbare Sicherheit ist für eine Rückstandsreduzierung bei Zwischentracht-Behandlungen mit organischen Säuren und anschließender Anwanderung einer Massentracht nicht gegeben.

Damit steht die Imkerin/der Imker scheinbar in einem Dilemma. Das löst sich jedoch schnell auf, wenn man dem Grundsatz folgt, dass nach einer Behandlung mit einem Varroazid grundsätzlich im selben Jahr kein Honig mehr geerntet wird – sofern zum Behandlungszeitpunkt Honig bzw. Futtervorräte im Bienenvolk vorhanden ist.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit Ihren Bienen und verbleiben mit den

besten Grüßen


Dr. Otto Boecking

Martina Janke

LAVES Institut für Bienenkunde Celle

Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle

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