Tierwohl/Bienenwohl und „Gute Imkerliche Praxis

Die rechtlichen Pflichten und Sorgfaltspflichten ergeben sich aus diversen Gesetzen und Verordnungen:

Es beginnt damit, dass jeder Beginn der Bienenhaltung mit der Angabe über den Halter, Standort sowie die Anzahl der Bienenvölker gemäß Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV)

§1a dem jeweils zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss.

Ebenso dürfen nach §5 dieser Verordnung Bienenvölker nur mit einer gültigen amtstierärztlichen Seuchenfreiheitbescheinigung verbracht/gewandert werden. Die Verbringung muss dem am neuen Standort zuständigen Amtstierarzt unverzüglich angezeigt werden. Selbstverständlich muss gemäß BGB bei der Aufstellung von Bienenvölkern, sofern es nicht das eigene Grundstück ist, immer die Zustimmung des Grundstückeigentümers vorliegen.

Nach §15 der BienSeuchV ist der/die Bienenhalter*in verpflichtet regelmäßig die Bienenvölker gegen die Varroamilbe zu behandeln.

Geernteter Honig darf nur vermarktet werden, wenn er den Vorgaben des Lebensmittelrechts, hier insbesondere Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch,

Honigverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung sowie Lebensmittelinformationsverordnung (VO(EU)1169/2011) entspricht.


Dieses alles dürfte den meisten Bienenhalter*innen bekannt sein. Aber auch das Tierschutzgesetz (TierSchG) greift. Zwar sind in den spezielleren Paragraphen dieses Gesetzes konkret Wirbeltiere, Kopffüßer benannt, gleichwohl gelten gerade §§1+2 auch für Bienenvölker.

§1 TierSchG

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Und §2 TierSchG äußert sich wie folgt zur Tierhaltung:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
  3. und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“


Diese gesetzlichen Vorgaben spiegeln sich in den Fortbildungsinhalten für Imker*innen wider. Vor nahezu 20 Jahren haben wir diese in dem Katalog der „Guten Imkerlichen Praxis“ (GIP) subsummiert und für einige Zeit wurden von uns und anderen Bieneninstituten hierzu sogar extra Prüfungen zum geprüften Freizeitimker angeboten.

Lernziele gemäß „Guter Imkerlicher Praxis“ sind

  • Gesundheits- und Versorgungszustand von Bienenvölkern beurteilen können.
  • Selbstständig Bienenvölker durch das Jahr führen können.
  • Honig sachgerecht ernten und vermarktungsgerecht aufbereiten können.
  • Wesentliche rechtliche Grundlagen der Bienenhaltung kennen.

und die Lerninhalte sowie Fehler, die gemacht werden Imker*innen sollen...


sich richtig an Bienenvölkern verhalten können.

Hierzu gehört auch das Fingerspitzengefühl bei der Bearbeitung der Bienen. Dies ist

nicht gegeben, wenn man mit dicken Lederhandschuhen an den Bienenvölkern

arbeitet. Dabei kommt es zum Drücken und Rollen von Bienen. Dieses stimmt die

Bienen verteidigungsbereit (Alarmpheromon) und es gibt bedauerlicherweise Verlust

an Bienenleben.

über Grundkenntnisse zur Biologie der Honigbiene verfügen.

Wenn man diese hat, kann man bei seiner Arbeit überlegen, welches das natürliche

Verhalten der Bienen wäre und manche Entscheidungen richtig treffen.

Gleichwohl müssen die Grundkenntnisse auf Basis des wissenschaftlich erforschten

Bienenverhaltens beruhen und nicht durch die häufig anzutreffende Vermenschlichung

des Bienenvolkes und seines Verhaltens verklärt sein. Fragen von verunsicherten

Neuimkern zeigen uns immer wieder, dass von scheinbar kundigen Bienenhaltern

„Ammenmärchen“ verbreitet werden. Praxis am Bienenvolk basierend auf

„Ammenmärchen“ kann nachteilig für die Bienenvölker sein. Der Platz ist hier zu knapp

um Beispiele geben zu können.


für die Aufstellung von Bienenvölkern geeignete Standorte erkennen können.

Bienenvölker aus unseren mitteleuropäischen Breiten sind natürlicherweise Waldtiere

gewesen. Die Nisthöhlen in Bienenbäumen waren im Halbschatten. Die heute immer

wieder praktizierte und medienwirksam verbreitete Aufstellung auf nicht beschatteten

und/oder pflanzenlosen Flachdächern ist nicht wesensgerecht. In Sommermonaten,

man denke nur an die Jahre 2018 und 2019, heizen sich die Dächer derart auf, dass

auch in der Nacht keine wesentliche Abkühlung eintritt. Die Bienen müssen die ganze

Zeit dagegen kühlen und hierzu auch Wasser eintragen, um die Temperatur im

Brutraum auf ca. 34 °C zu halten. Die Bienenvölker haben vermeidbaren Stress und

dies entspricht nicht dem Tierwohl.


die Trachtsituation und den Ernährungszustand der Völker richtig bewertenkönnen.

Rückmeldungen zu unseren Infobriefen sowie Untersuchungen von Proben zeigen,

dass es leider auch immer wieder vorkommt, dass Bienenvölker zu stark abgeerntet

werden (zu wenig Honig im Volk) oder zu wenig Futter im Herbst gefüttert wird

(Futtermangel im Winter). Die Folge sind verhungerte Bienenvölker, eine große Sünde.


die Fähigkeit besitzen, Bienenvölker durch das gesamte Bienenjahr zu führen(Auswinterung, Schwarmkontrolle, Honigernte, Einfütterung und Einwinterung).

Der Bienenschwarm ist ein wunderbares Naturereignis. Manche begrüßen das

Schwärmen, weil sich dadurch wieder wildlebende Bienenvölker verbreiten. Hierbei

muss bedacht werden, dass leider Schwärme in der heutigen Kulturlandschaft selten

geeignete Nistmöglichkeiten finden und wenn doch, sind es häufig Gebäude, für deren

Besitzer die Beseitigung des eingezogenen Schwarms oberstes Ziel ist. In manchen

Regionen reicht die ganzjährige Nahrungsgrundlage nicht aus, so dass die Schwärme

verhungern. Weiterhin gehen auch diese „verwilderten“ Bienenvölker nach einigen

Jahren an der Varroose ein.


die Entwicklung, die Stärke, den Gesundheitszustand von Bienenvölkernbeurteilen und Vorbeugungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen sachgerechtdurchführen können.

Bienenhalter*innnen haben eine große Sorgfaltspflicht bezüglich des

Gesundheitszustandes. Das Erkennen des Wohlergehens eines Bienenvolkes sowie

von Krankheiten und von Mangelsituationen ist im Gegensatz zu vielen anderen

Haustieren nicht einfach. Hierzu bedarf es fundierten Wissens und einiger

Erfahrungen.

Wesentliche Grundvoraussetzung dazu ist eine geeignete Beute, die es dem Tierhalter

ermöglicht überhaupt Einblick in das Bienenvolk zu erlangen und notfalls helfend und

regulierend eingreifen zu können. Derzeit werden von manchen Personenkreisen in

Hinblick auf das Bienenwohl Nachbauten von historischen Beuten (z.B. Klotzbeute)

propagiert. So kann z.B. in der sogenannten „Schifferbeute“ das Wabenwerk

überhaupt nicht betrachtet werden. Ein eklatantes Manko, das den Vorgaben des

Tiergesundheitsgesetzes widerspricht. Um Bienenvölker gemäß des Tierwohl- und

Tiergesundheitsgedanken in derartigen Beuten führen zu können, bedarf es sehr

langer Erfahrungen in der Bienenhaltung. Nach hiesigen Informationen scheinen

Anfänger, die mit diesen Systemen starten, frühzeitig wieder aufzugeben. Dies ist der

Bienengesundheit nicht dienlich und fördert die Ausbreitung von Krankheiten.


die Varroose mit Hilfe eines in die Betriebsweise eingebundenen Planserfolgreich behandeln können.

Wir erhalten jedes Jahr im Herbst/Winter von zahlreichen Imker*innen Bienenproben

und Brutwaben aus deren eingegangenen Bienenvölkern mit der Bitte um

Ursachenklärung. In der weitüberwiegenden Anzahl der Fälle zeigten die Symptome

eindeutig die Ursache: Varroose. Viele der betroffenen Imker zählen noch eher zu den

Neuimkern und hatten eindeutig Fehler bei der Varroabekämpfung gemacht. Die

Bekämpfung der Varroamilbe ist nicht einfach. Vieles muss für eine erfolgreiche

Bekämpfung berücksichtigt werden. Gleichwohl muss ein Verlust an Bienenvölkern

durch unsachgemäße Betreuung nicht sein. Die wiederkehrenden Verluste an

Bienenvölkern werden von einigen Bienenhalter*innen als gegeben und scheinbar

ohne wesentliche Korrekturen ihrer Arbeit hingenommen. Man darf sich nicht an

Verluste gewöhnen, die nachweislich bei entsprechender konsequenter

Varroabekämpfung nicht sein müssten.


Honig sachgerecht und nach den gesetzlichen Richtlinien ernten, schleudern,pflegen und marktgerecht aufbereiten können.

Bedauerlicherweise ist die Beanstandungsrate bei der Marktkontrolle des D.I.B. bei

über 30%. Dies ist definitiv zu hoch. Falsche Sortendeklaration, fehlerhafte

Aufmachung, zu hoher Wassergehalt, Untergewicht sind häufige und leicht zu

vermeidende Fehler.


eine gezielte Jungvolkbildung durchführen können(Ableger- und Kunstschwarmbildung, einfache Königinnenaufzucht).

Hierbei kann eine Varroabekämpfung einfach integriert werden. Dies muss noch von

viel mehr Imker*innen auch umgesetzt werden.


Waben beurteilen und sachgerecht schützen, Altwaben verarbeiten undWachsblöcke herstellen können.

Der Wabenbau ist Teil des Bienenvolkes und kein Betriebsmittel. Man sollte für einen

eigenen, offenen Wachskreislauf sorgen. Billigeinkäufe von Mittelwänden zeugen

leider von ungenügender Sorgfalt.


Bienenvölker ordnungsgemäß wandern können(Vorbereitung des Transports, auf- und abladen, Aufstellung).

Fluglöcher dürfen erst nach vollständiger Einstellung des Flugbetriebes verschlossen

werden. Das Transportieren der Bienenvölker muss in der kühleren Zeit vom Abend

bis zum frühen Morgen erfolgen. Verbrausen (ersticken) Bienenvölker liegt definitiv ein

Fehler des Imkers vor.


Ergänzt sei, dass ebenso zur GIP gehört, dass Geräte und Einrichtungen

sachgerecht gereinigt und alle notwendigen Maßnahmen zum Unfall- und

Arbeitsschutz beachtet werden.




Es ist evident, dass Imkervereine und Bieneninstitute zwar zahlreiche Fortbildungskurse

anbieten, die Anzahl Kursplätze aber deutlich unterhalb der Zunahme an Neuimker*innen liegt.

Aus all diesen oben dargelegten Fakten ergibt sich eine alte Frage neu: Auch wenn es eine

Einstiegshürde ist, sollten vor der eigenständigen Bienenhaltung imkerliche Fortbildungen nicht

doch zur Pflicht werden?




Zahlreiche weitere Informationen findet man hier:

https://www.laves.niedersachse…nde/informationsmaterial/


Ebenso wie Beratung:

https://www.laves.niedersachse…titutes-celle-163953.html

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