Bienenseuchenverordnung weiterhin gültig

429/2016: Tierseuchen sind grundsätzlich zu bekämpfen und listet einige Seuchen auf.

1629/2018: ergänzt die Liste in 429/2016 u.a. um die Bienenkrankheiten.

1882/2018: Kategorisierung der Tierseuchen bzgl. der behördlichen Bekämpfung (DurchführungsVO) AFB, Kleiner Beutenkäfer, Tropilaelaps sind in Kategorie D + E, Varroose zusätzlich in C.

Artikel 170 der VO (EU) Nr. 2016/429 räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, nationale Bekämpfungsmaßnahmen bei Seuchen nach Kat. D (Maßnahmen gegen eine Ausbreitung) und E (Überwachung notwendig) zu ergreifen.

Die Bienenseuchenverordnung gilt weiterhin - auch über den 21.04.2021 hinaus. Gleichwohl muss sie mittelfristig angepasst / novelliert werden.

Diese Informationen wurden aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem niedersächsischen Landeswirtschaftsministerium bestätigt.


Gruß aus dem Bieneninstitut


Prof. Dr. Werner von der Ohe

Institutsleiter


LAVES Institut für Bienenkunde Celle

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29221 Celle

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