Bienenseuchenverordnung weiterhin gültig
- Institut für Bienenkunde Celle
- 0 Kommentare
- 854 Mal gelesen
429/2016: Tierseuchen sind grundsätzlich zu bekämpfen und listet einige Seuchen auf.
1629/2018: ergänzt die Liste in 429/2016 u.a. um die Bienenkrankheiten.
1882/2018: Kategorisierung der Tierseuchen bzgl. der behördlichen Bekämpfung (DurchführungsVO) AFB, Kleiner Beutenkäfer, Tropilaelaps sind in Kategorie D + E, Varroose zusätzlich in C.
Artikel 170 der VO (EU) Nr. 2016/429 räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, nationale Bekämpfungsmaßnahmen bei Seuchen nach Kat. D (Maßnahmen gegen eine Ausbreitung) und E (Überwachung notwendig) zu ergreifen.
Die Bienenseuchenverordnung gilt weiterhin - auch über den 21.04.2021 hinaus. Gleichwohl muss sie mittelfristig angepasst / novelliert werden.
Diese Informationen wurden aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem niedersächsischen Landeswirtschaftsministerium bestätigt.
Gruß aus dem Bieneninstitut
Prof. Dr. Werner von der Ohe
Institutsleiter
LAVES Institut für Bienenkunde Celle
Herzogin-Eleonore-Allee 5
29221 Celle
05141-5938711
05141-5938710 (Sekretariat)
Kommentare