Verkauf vor Ort und im Internet

  • Die Vorräte neigen sich dem Ende entgegen und die Bienen stehen in denStartlöchern .
    Ich hoffe das es bei jedem von euch genauso ist .
    Denn ein leeres Honiglager ist ein gutes Honiglager , so oder so ähnlichsollte es klingen finde ich .
     
    Viele von uns verkaufen ihren Honig direkt an der Haustür oder aufWochenmärkten, Weihnachtsmärkten etc..
    Andere wiederum verkaufen nur über das Internet und wieder andere verkaufendirekt an den Großhändler.
    Ich würde gerne eine Themenrunde hier starten bei der nur um die Imker gehtdie Vorort (Haustür , Märkte etc...) und im Internet verkaufen .
     
    Verkaufen kann eigentlich fast jeder denn es ist ja einfach .
    Kunde kommt und möchte Produkt ,
    Imker hat das Produkt
    Kunde gibt Imker Geld
    Imker gibt Kunde Honig
     
    Es klingt einfach oder ?
    Aber was steckt dahinter , was muss man im Papier und RechtsstaatDeutschland eigentlich alles Beachten und vor allem welche Steuern werden fällig und brauche ich ein offizielles Gewerbe ???



    • Muss man eine Quittung oder eine Rechnung oder darf ich so etwas gar nichtausstellen ??
    • Muss ich die Mehrwertsteuer berechnen oder gibt es sogar eine besondereMehrwertsteuer ?
    • Und wie sieht das im Internet aus muss ich da was beachten ?


    Fragen über Fragen .... ich könnte nun so weiter machen aber wahrschleichhätte nach diesem Satz dann eh keiner mehr weiter gelesen .


    Ich würde mich freuen wenn hierzu, denn es ist ja ein wichtiges Thema jederseine Erfahrungen, Meinungen und Eindrücke mit einfließen lässt.
    Es gibt keine dummen Antworten oder Fragen . Also keine Angst traut euchruhig zu schreiben wir beißen nicht ^^ Nicht immer ;-)

  • Aus der Gewerbeordnung


    § 55a


    Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten


    (1) Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer


    1. gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet;


    2. selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt; das gleiche gilt für die in dem Erzeugerbetrieb beschäftigten Personen;


    3. Tätigkeiten der in § 55 Abs. 1 Nr. 1 genannten Art in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung ausübt, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner zählt;


    4. Blindenwaren und Zusatzwaren im Sinne des Blindenwarenvertriebsgesetzes vertreibt und im Besitz eines Blindenwaren-Vertriebsausweises ist;


    5. auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;


    6. Versicherungsverträge oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt;


    7. ein Gewerbe auf Grund einer Erlaubnis nach §§ 34a, 34b oder 34c ausübt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;


    8. in einem nicht ortsfesten Geschäftsraum eines Kreditinstituts oder eines Unternehmens im Sinne des § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, wenn in diesem Geschäftsraum ausschließlich bankübliche Geschäfte betrieben werden, zu denen diese Unternehmen nach dem Gesetz über das Kreditwesen befugt sind; die Verbote des § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 6 finden keine Anwendung;


    9. von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b findet keine Anwendung;


    10. Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.


    (2) Die zuständige Behörde kann für besondere Verkaufsveranstaltungen Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zulassen.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • Hallo,


    ca 1/4 meines im letzten jahr geernteten Honigs habe ich noch. Aber deswegen habe ich noch lange keine Bauchschmerzen. Auch die Honigernten sind nicht jedes Jahr gleich. Von da her, lieber noch was übrig haben, als Kunden wegschicken zu müssen! es heißt nicht von ungefähr, das der Imker eine Honigernte im Lager und eine Honigernte auf der Bank haben sollte. Da will ich mal hinkommen... :rolleyes:


    Gruß Gerald

    Füttere dein Kind mit Gele' Royale, dann wird aus ihm einmal etwas ganz Besonderes
    Entweder eine Bienenkönigin, oder ein Transvestit tongue.gif

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