Schwarmkontrollen und Varroabekämpfung

Wer keinem Schwarm „hinterherlaufen“ will, der muss ab sofort bis voraussichtlich Ende Juni Schwarmkontrollen (Kippkontrolle) im 7-Tage Abstand durchführen. Mit dem Schröpfen von „Brutbrettern“ und ansitzenden Bienen kann dann der Schwarmtrieb gedämpft, ja sogar verhindert werden. Zudem gilt es nun stets auch die wachsende Varroa- Populationsentwicklung in den Völkern zu reduzieren.

Jetzt muss die wachsende Varroa-Populationsentwicklung in den Völkern stetig durch biotechnische Maßnahmen reduziert werden.

Es ist eine Binsenweisheit, dass nur Individuen-starke Völker auch viel Nektar bzw. Honigtau und Pollen eintragen können. Dazu muss bekanntlich zunächst viel Brut angelegt werden.

Aber genau diese viele Brut ist auch die Grundlage für das Varroa-Populationswachstum in den Bienenvölkern. Je nach Anfangsbefall kann die Anzahl Varroamilben irgendwann gegen Ende des Bienenjahres eine kritische Schwelle erreichen. Dennoch sollte jedweder Medikamenten-Einsatz derzeit ein absolutes Tabu bleiben. Der Einsatz von Medikamenten ist zurzeit auch gar nicht nötig, denn die noch aufstrebende Brutentwicklung in den Völkern läuft derzeit der Varroa-Populationsentwicklung immer noch vorweg. Zudem gibt es verlässliche biotechnische Maßnahmen, um den Varroa-Druck zu reduzieren.

Wie kann jetzt das Varroa-Populationswachstum in den Völkern gebremst werden?


Durch regelmäßiges Drohnenbrutausschneiden: Bei jeder Schwarmkontrolle muss auch der Ausbauzustand des Baurahmens kontrolliert werden. Bekanntlich ist dieser drei Wochen nach dem Einhängen mit verdeckelter Drohnenbrut gefüllt. Mit dem Ausschneiden der verdeckelten Drohnenbrut entzieht man diese Milben den Wirtschaftsvölkern. Wer dies nicht nutzt, vergibt eine der Chancen, die jetzt stetig wachsende Milben-Population zu reduzieren.


Durch das Erstellen von Brutwabenablegern: Um weitere Varroa-Milben den Wirtschaftsvölkern zu entziehen, müssen jetzt Jungvölker erstellt werden. Das bremst zudem weiter die Schwarmstimmung und man kann so besonders elegant Varroa-(be)frei(t)e Völker für das nächste Jahr erstellen. Dazu bieten sich zu dieser Jahreszeit zwei Verfahren besonders an: entweder der „einfache Brutwabenableger“ oder der „Sammelbrutableger mit integrierter Königinnenzucht“.


Wir raten noch einmal dringlich von Zwischentracht-Behandlungen auch mit den derzeit zugelassen Varroaziden ab!

Neuerliche Nachfragen aus der Imkerschaft zeigen uns, dass hier Aufklärungsbedarf besteht. Die Angabe „0-Tage Wartezeit“ in der Packungsbeilage eines zugelassenen Varroazides erlaubt keine unbedachte Anwendung zu jeder Jahreszeit, denn das kann zu einem Konflikt mit den Vorgaben der Honigverordnung kollidieren. „0-Tage Wartezeit“ gilt nur so lange kein Honig in den Bienenvölkern ist bzw. produziert wird. So lange sich Honig in den Bienen- völkern befindet, der noch im selben Jahr geerntet werden soll, darf zu keiner Zeit ein Varrozid angewendet werden. Unsere früheren Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass auch die Anwendung von organischen Säuren zu einer Erhöhung der natürlichen Säuregehalte im Honig führen. Jedwede Erhöhung gegenüber den natürlichen Säure- Gehalten im Honig verstößt gegen die Honigverordnung (HonigV). Im Extremfall kann er dadurch geschmacklich auffällig werden. Honige, die aus Völkern stammen, die vor der Honigernte mit einem Varroazid behandelt wurden, sind schlichtweg nicht verkehrsfähig.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei und verbleiben mit den besten Grüßen


Dr. Otto Boecking,

Prof. Dr. Werner von der Ohe, Guido Eich,

Ingo Lau


LAVES Institut für Bienenkunde Celle

Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle


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