Verpackungsverordnung
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Also Kurzfassung: unter 30 Völkern, alles gut, solange man keine Verluste steuerlich abschreibt
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Ja Gerald, das betrifft aber nur die Verpackungsverordnung analog zur Einkommensteuer.
Es bleibt aber dabei, dass die elegantere Obergrenze bei 25 Völker liegt, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.
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