Met in den Verkehr bringen - rechtliche Rahmenbedingungen

🐝
Wichtige Mitteilung
Das Imkerforum wird eingestellt
Nach vielen Jahren schließe ich das Forum zum 31.10.2026.
Ab sofort könnt ihr nur noch mitlesen – neue Beiträge und Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
Wenn ihr eigene Beiträge sichern möchtet, tut das bitte bis dahin.
Alle Infos & Rückfragen im Abschieds-Thread →
Danke für die vielen guten Jahre.
  • Hallo an alle,


    da ich vor einiger Zeit meine ersten Metansätze gemacht habe und nun von dem guten Ergebnis erstaunt bin, habe ich mich im Internet versucht zu belesen, was man denn nun alles beachten muss, wenn man den Tropfen unter die Leute bringen will. Denn zum selber und alleine trinken ist es zu viel Met :grimacing_face:


    Und verschenken gilt auch schon als "in den Verkehr bringen"


    Daher würde ich in diesem Thread gerne mal sammeln, was man dabei beachten muss....


    Da wir hier im Forum auch einige erfahrene "Metmacher" haben, bitte ich um rege Teilnahme :winking_face:


    Noch mal der Form halber, dieser Thread wird keine rechtliche Beratung und ist ohne Gewähr !!!


    Jeder der Lebensmittel in den Verkehr bringt, hat sich selber um die Einhaltung von Gesetzen und hinreichende Information für die Herstellung von Nahrungsmitteln zu kümmern (z.B durch Schulungen oder durch anwaltliche Beratung). Dieser Thread soll nur ungefähr den Aufwand aufzeigen, den man betreiben muss, um Met in den Verkehr zu bringen. Genaueres zu den einzelnen Punkten kann man auch bei Ämtern erfragen, da es überall ein wenig unterschiedlich gehandhabt wird.


    Und um der Vollständigkeit halber hier nochmal ein wichtiger Hinweis zu Links in diesem Thread:


    Nach dem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.


    Hiermit distanzieren wir uns (Imkerforum.net) ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dem folgenden Thread zu diesem Thema

  • Alsooooooo:


    Was ich bisher zusammen getragen habe ergeben 5 Punkte, in die ich die Thematik gerne unterteilen würde:


    1) Zusammensetzung (was darf rein, was muss rein, was darf nicht rein)

    für Met und

    für andere weinähnlichen Getränke (Obstweine, Honigweine mit anderen Zusätzen (Apfelsaft, Gewürze usw)


    2) Auflagen und Vorschriften zur Herstellung (Lebensmittelhygiene)


    3) Vorschriften zur Deklaration (Etikett)


    4) Verpackungsverordnung


    5) Fragen nach Gewerbeanmeldung und steuerlichen Bestimmungen


    Ich weiss nicht ob ich alles erfasst habe ? Fällt jemandem noch was ein oder auf ?


  • Der Alkoholgehalt darf nur 0,9 % abweichen von dem was auf dem Etikett steht.

    Da der Alkoholgehalt sich verändert, ist es gut kurz vor der Abfüllung untersuchen zu lassen.

    Die Vermarktung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für die Imkerei dürfte bei dir kein Problem sein.

    Wichtig ist auch, dass du Lebensmittelfähige Behälter für den Metansatz nimmst.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • Zu Punkt 1):


    1) Zusammensetzung (was darf rein, was muss rein, was darf nicht rein)

    für Met und

    für andere weinähnlichen Getränke (Obstweine, Honigweine mit anderen Zusätzen (Apfelsaft, Gewürze usw)


    Es gibt "Leitsätze für Weinähnliche Getränke", darin ist geregelt, was rein darf, rein muss und was nicht rein darf:

    https://www.deutsche-lebensmit…einaehnlichegetraenke.pdf


    z.B findet man dort, dass im Met mindestens ein drittel Gewichtsanteil Honig sein muss und nicht weniger und dass er ohne Zusatz von Zuckerarten oder anderen süßenden Zutaten ergestellt wird.


  • Das Verhältnis von 2:1 ist in DE vorgegeben.

    Zutaten sind auf dem Etikett anzugeben.

    Bei Schönungsmittel sind die vorgegebenen Angaben verbindlich.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • da der Punkt 2) etwas aufwändiger ist, würde ich erstmal gerne zu Punkt 5) springen:


    Fragen nach Gewerbeanmeldung und steuerliche Bestimmungen.


    Bei dem Thema Gewerbeameldung komme ich nicht weiter. Klar ist, wer kein Imker ist und Met herstellt und dann verkauft, muß ein Gewerbe anmelden. Aber wie ist das mit Hobbyimkern ?


    LG

  • Du musst schon erhebliche Mengen an Met verkaufen um das du ein Gewerbe anmelden musst.

    Da du nur wenige Bienenvölker besitzt gibt es keine Probleme dieser Art für dich.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • Also Rudi, ganz ehrlich mit deinen letzten Aussagen kann ich nichts anfangen. Ich suche mir hier einen Wolf, um dieses Thema für mich - als (Met-) Jungimkerin aufzubereiten. Und das mache ich hier im Forum öffentlich, damit das Forum und Jungimker, die hier reinschauen, etwas davon haben


    Das ist fast wie in anderen Foren, von denen wir uns abheben wollen, in denen man nur Antworten bekommt, wie "doppelt gemoppelt", "geh zum Anwalt" oder "google mal".


    Also wenn wir da angelangt sind dann mache ich den Thread zu und schreibe hier nichts mehr

  • Susanne, über Herstellung von Met ist das Internet voll.

    Ich habe mein Wissen darüber auch aus dem Internet. Über Jahre habe ich recherchiert.

    Wo ich die Daten ausfindig gemacht habe kann ich dir beim besten Willen nicht mehr sagen.

    Zusätzlich habe ich einen Metkurs in NRW an der landw. Ausbildungsstätte in Soest besucht.

    Das einzige an Unterlagen hierzu konnten die Teilnehmer ein Buch vom Kursleiter kaufen.

    Der Autor war gleichzeitig der Kursleiter.

    Meines Wissens hast du schon zweimal meine PowerPoint Präsentation übers Thema Met mitverfolgt.


    Meiner Meinung nach hat die Steuerreform für die Imkerschaft nur Vorteile gebracht.

    Das Steuerrecht ist für uns alle sehr kompliziert. Wer sich damit auseinandersetzen möchte sollte einen kompetenten Steuerberater ausfindig machen! Es gibt nur wenige davon, bezogen auf die Imkerei.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • Leider kann ich nicht helfen, nur noch mehr Bedenken verbreiten. Wenn du landwirtschaftliche Produkte verkaufst wie Honig, Pollen oder Wachs, bist du auf der sicheren Seite. Das wirst du machen und ist steuerlich unbedenklich.

    Aber Zugekauftes und Zubereitetes erfordert einiges. Met wäre eine Zubereitung.

    Dazu gehört Gewerbeanmeldung, Beachtung der Zutaten, Laboranalysen vor dem Verkauf und Nachweis zur Herstellung in hygenischen Räumen.

    Um das zu stemmen, musst du eine Menge Met umsetzen, die erst einmal hergestellt werden muss. Dann dre Bürokram. Wenn du so verkaufst, sollte dich keiner anzeigen, sonst kommst du in dumme Situationen.


    Das kann ich dir dazu sagen, ich verkaufe keinen Met, das ist mir zu kompliziert.

  • Fibroin, Met ist eine Weiterverarbeitung in der Imkerei, die man nutzen sollte!

    Es müssen nur die staatlichen Vorgaben beachtet werden.

    Dies gilt für alle Produkte in der Imkerei für die eine Weiterverarbeitung möglich ist.

    In der Vermarktung müssen natürlich Umsatzgrenzen eingehalten werden und da wird es kompliziert.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)

  • Der Link beinhaltet genau das Gleiche wie in der Bienenzeitung.

    Wobei im Bienenjournal alles ausführlichere beschrieben wird.

    Euer Bienenrudi ;)


    Klugheit ist, die Kunst zu Erkennen, was man übersehen muß. (W. James)
    Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten! (Katharina von Siena)