Stellungnahme zum Honigtest der Stiftung Warentest
- Institut für Bienenkunde Celle
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36 Honige (Blüten-, Wald-, Robinie-, Raps-, Linde- und Wildblütenhonig) wurden
untersucht: 10 x mangelhaft, 4 x ausreichend, 11 x befriedigend (davon u.a. 3 DIBWarenzeichen),
11 x gut.
Hauptfehler sind nicht Rückstände oder Pyrrolizidinalkaloide, sondern falsche
Deklarationen bzgl. botanischer und regionaler Herkunft sowie zu starke Erwärmung
(Mangel bei klassischen Qualitätsparametern – insbesondere Invertaseaktivität).
Falsche Sortenangaben (botanische Herkunft): Dies betrifft vor allem die Honige, die als
Wildblüten-, Akazien(Robinien)- und Lindenhonig angeboten wurden. Drei von vier
Wildblütenhonigen enthielten nicht die geforderte Vielfalt an unterschiedlichen
Nektarspendern, sondern wiesen einseitigen Sortencharakter auf. Vier von sieben
Robinienhonigen und zwei von vier Lindenhonigen wiesen nicht die geforderten typischen
Sortencharakteristika wie Pollenanteil aus den angegebenen Sorten sowie Fructose-
/Glucose-Verhältnis auf. Drei von acht Waldhonigen wurden wegen wenig typischem
Charakter abgewertet.
Bei fünf Honigen entsprachen die regionalen Herkunftsangaben nicht dem Pollenspektrum
der Honige. Insbesondere das Zumischen von Honig aus China, der seit Jahrzehnten eher
schlechte Qualität hat (siehe auch hier im Test: Gärung etc.) wurde bei Stiftung Warentest
als mangelhaft bewertet. Ebenso wurde bei hoher Hefeanzahl abgewertet.
Besonders gravierend bei den beanstandeten Akazienhonigen ist, dass es sich um Honige
mit Bio-Siegel handelt.
Bei 6 Honigen lag eine Wärmeschädigung vor.
Pyrrolizidinalkaloide (in 3 Honigen, im unkritischen Bereich), Pflanzenschutzmittel (Glyphosat
in einem Honig im unkritischen Bereich, da Hälfte des zulässigen Höchstgehaltes) und
Tierarzneimittel (kein Nachweis) spielen eine untergeordnete Rolle (keine Verstöße gegen
das Lebensmittelrecht).
Grundsätzlich für Honig unter dem DIB-Warenzeichen (3 Proben, davon 2 von großen
Abfüllern) sind die Testergebnisse nicht dramatisch, wenn auch nur befriedigend.
Unverständlich ist, dass Honige abgewertet wurden, wenn nicht der Hinweis auf
Botulismusgefahr für Säuglinge vorhanden war. Dieser Hinweis ist in der EU nicht gefordert.
Man geht davon aus, dass Eltern ausreichend informiert werden, da bei aller Rohkost
grundsätzlich die Gefahr von Botulismus vorhanden ist.
Die Ergebnisse bzgl. falscher Deklarationen bzgl. botanischer Herkunft sowie bei mancher
Importware der regionalen Herkunft entsprechen auch unseren Laborerfahrungen sowie
denen der EU weiten Untersuchungen in 2015.
Prof. Dr. Werner von der Ohe
LAVES Institut für Bienenkunde Celle
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