Stellungnahme zum Honigtest der Stiftung Warentest

36 Honige (Blüten-, Wald-, Robinie-, Raps-, Linde- und Wildblütenhonig) wurden

untersucht: 10 x mangelhaft, 4 x ausreichend, 11 x befriedigend (davon u.a. 3 DIBWarenzeichen),

11 x gut.


Hauptfehler sind nicht Rückstände oder Pyrrolizidinalkaloide, sondern falsche

Deklarationen bzgl. botanischer und regionaler Herkunft sowie zu starke Erwärmung

(Mangel bei klassischen Qualitätsparametern – insbesondere Invertaseaktivität).


Falsche Sortenangaben (botanische Herkunft): Dies betrifft vor allem die Honige, die als

Wildblüten-, Akazien(Robinien)- und Lindenhonig angeboten wurden. Drei von vier

Wildblütenhonigen enthielten nicht die geforderte Vielfalt an unterschiedlichen

Nektarspendern, sondern wiesen einseitigen Sortencharakter auf. Vier von sieben

Robinienhonigen und zwei von vier Lindenhonigen wiesen nicht die geforderten typischen

Sortencharakteristika wie Pollenanteil aus den angegebenen Sorten sowie Fructose-

/Glucose-Verhältnis auf. Drei von acht Waldhonigen wurden wegen wenig typischem

Charakter abgewertet.


Bei fünf Honigen entsprachen die regionalen Herkunftsangaben nicht dem Pollenspektrum

der Honige. Insbesondere das Zumischen von Honig aus China, der seit Jahrzehnten eher

schlechte Qualität hat (siehe auch hier im Test: Gärung etc.) wurde bei Stiftung Warentest

als mangelhaft bewertet. Ebenso wurde bei hoher Hefeanzahl abgewertet.


Besonders gravierend bei den beanstandeten Akazienhonigen ist, dass es sich um Honige

mit Bio-Siegel handelt.


Bei 6 Honigen lag eine Wärmeschädigung vor.


Pyrrolizidinalkaloide (in 3 Honigen, im unkritischen Bereich), Pflanzenschutzmittel (Glyphosat

in einem Honig im unkritischen Bereich, da Hälfte des zulässigen Höchstgehaltes) und

Tierarzneimittel (kein Nachweis) spielen eine untergeordnete Rolle (keine Verstöße gegen

das Lebensmittelrecht).


Grundsätzlich für Honig unter dem DIB-Warenzeichen (3 Proben, davon 2 von großen

Abfüllern) sind die Testergebnisse nicht dramatisch, wenn auch nur befriedigend.


Unverständlich ist, dass Honige abgewertet wurden, wenn nicht der Hinweis auf

Botulismusgefahr für Säuglinge vorhanden war. Dieser Hinweis ist in der EU nicht gefordert.

Man geht davon aus, dass Eltern ausreichend informiert werden, da bei aller Rohkost

grundsätzlich die Gefahr von Botulismus vorhanden ist.


Die Ergebnisse bzgl. falscher Deklarationen bzgl. botanischer Herkunft sowie bei mancher

Importware der regionalen Herkunft entsprechen auch unseren Laborerfahrungen sowie

denen der EU weiten Untersuchungen in 2015.


Prof. Dr. Werner von der Ohe

LAVES Institut für Bienenkunde Celle


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